Inhalt
Dokumente rund um die städtische Kulturförderung
- Kulturleitbild der Stadt Rapperswil-Jona
- Grundsätze der städtischen Kulturförderung / Kulturförderkriterien
- Merkblatt Kulturförderung
- Kulturpreis der Stadt Rapperswil-Jona
- Preisträgerinnen und Preisträger Kulturpreis Rapperswil-Jona
Anlaufstellen öffentliche Kulturförderung
Im Sinne einer breit abgestützten Kulturförderung durch die öffentliche und die private Hand bieten sich die folgenden öffentlichen sowie privaten Stellen auf lokaler, regionaler sowie kantonaler Ebene für Kulturfördergesuche an.
Stadt Rapperswil-Jona
Fördergesuche an die Stadt Rapperswil-Jona für kulturelle Projekte sind ausschliesslich über das Online-PortalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. möglich. Gut zu Wissen: Gesuche an die untenstehenden Stellen sind über das gleiche Online-Portal und in der gleichen Eingabe möglich.
KulturZürichseeLinth
Um das vielfältige und reichhaltige Kulturschaffen und -angebot in der Region wirkungsvoll zu fördern und zu unterstützen, haben sich die zehn St. Galler Gemeinden der Region ZürichseeLinth und der Kanton St.Gallen, vertreten durch das Amt für Kultur, zum Verein KulturZürichseeLinthExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zusammengeschlossen.
Kanton St.Gallen
Die kantonale KulturförderungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. unterstützt die kulturelle Vielfalt und stärkt das Profil des Kulturkantons St.Gallen. Sie fördert zum einen Kulturschaffende, einzelne kulturelle Projekte und Institutionen mit Beiträgen, zum anderen setzt sie aus dieser Vielfalt heraus Schwerpunkte durch die Förderung von Kulturbauten.
- Lotteriefonds
Der Kanton St.Gallen verfügt über einen Fonds, der aus den Reingewinnen der Lotterien gespiesen und für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird: den LotteriefondsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die kantonale Kulturförderung ist erste Anlaufstelle und dafür zuständig, alle Anträge an den Lotteriefonds zu prüfen. Verschiedene kantonale Fachstellen unterstützen sie bei der Beurteilung von Projekten aus den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit.
Gesuche für Beiträge ab Fr. 10'000.- können zweimal jährlich bis spätestens 20. Februar oder 20. August eingereicht werden.
Die Regierung berät über die Lotteriefondsbeiträge im Mai und im Oktober. Wer definitiv einen Beitrag erhält, entscheidet der Kantonsrat im Juni und im Dezember. Bewerbungen sind ausschliesslich über das Online-FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. möglich.
Neben den obenstehenden öffentlichen lokalen, regionalen und kantonalen Kulturförderstellen können für nationale Vorhaben beziehungsweise für Projekte im Ausland auch das Bundesamt für Kultur (BAK)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder die Schweizer Kulturstiftung Pro HelvetiaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. angefragt werden.
Anlaufstellen private Kulturförderung
In der Schweiz gibt es eine Vielzahl an Stiftungen, die sich explizit der Unterstützung kultureller Projekte verschrieben haben. Eine Übersicht bietet die Website FundraisoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., bei welcher mittels Eingabe von Suchkriterien wie Themenbereichen und Wirkungsgebiet schnell die passende Stiftung für ein Vorhaben gefunden werden kann.
Schreiben Sie zum ersten Mal ein Kulturfördergesuch?
Das Kulturbüro St.Gallen bietet in regelmässigen Abständen den Workshop «Gute Gesuche stellen»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an. Gerne dürfen Sie sich mit Ihren Fragen aber auch direkt via Mail oder Telefon an die Fachstelle Kultur der Stadt Rapperswil-Jona wenden.