Inhalt
Patente und Bewilligungen
Veranstaltungsbewilligung
Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind bewilligungspflichtig. Auch Veranstaltungen auf privatem Grund können eine Bewilligung erfordern. Gesuche um Bewilligung sind, je nach Anlass, acht bis spätestens einen Monat(e) vor dem Veranstaltungstermin einzureichen.
Für die Erteilung einer Veranstaltungsbewilligung auf öffentlichem / privatem Grund ist dieses Gesuch komplett auszufüllen und innerhalb der massgebenden Einreichfrist bei unserer Sicherheitsverwaltung einzureichen.
Gastgewerbepatent
Für Standteilnehmerinnen und -teilnehmer von Grossveranstaltungen oder einmalige gastgewerbliche Tätigkeiten, kann ein Gastgewerbepatent für einen Anlass beantragt werden.
Für die Erteilung eines solchen Patents ist dieses Gesuch komplett auszufüllen und bis spätestens zwei Wochen vor dem Anlass bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen. Das Patent ist erst nach der Rücksendung der schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Die Gebühr pro Patent beträgt Fr. 50.–. Für Vereine und gemeinnützige Organisationen aus Rapperswil-Jona ist das Patent gebührenfrei
Weitere Informationen
Polizeireglement, Merkblatt Schall und Laser an Veranstaltungen, Auflagen für Verkaufswagen, Markt- und Essensstände und vieles mehr – auf dieser Übersichtsseite finden Sie weitere Informationen zu Themen, die Veranstaltungen betreffen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Fachstelle Kultur | 055 225 71 30 | Kontaktformular |