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Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Patente und Bewilligungen

Veranstaltungsbewilligung

Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind bewilligungspflichtig. Auch Veranstaltungen auf privatem Grund können eine Bewilligung erfordern. Gesuche um Bewilligung sind, je nach Anlass, acht bis spätestens einen Monat(e) vor dem Veranstaltungstermin einzureichen.

Für die Erteilung einer Veranstaltungsbewilligung auf öffentlichem / privatem Grund ist dieses Gesuch komplett auszufüllen und innerhalb der massgebenden Einreichfrist bei unserer Sicherheitsverwaltung einzureichen.

Gastgewerbepatent

Für Standteilnehmerinnen und -teilnehmer von Grossveranstaltungen oder einmalige gastgewerbliche Tätigkeiten, kann ein Gastgewerbepatent für einen Anlass beantragt werden.

Für die Erteilung eines solchen Patents ist dieses Gesuch komplett auszufüllen und bis spätestens zwei Wochen vor dem Anlass bei der Sicherheitsverwaltung einzureichen. Das Patent ist erst nach der Rücksendung der schriftlichen Bestätigung verbindlich. 

Die Gebühr pro Patent beträgt Fr. 50.–. Für Vereine und gemeinnützige Organisationen aus Rapperswil-Jona ist das Patent gebührenfrei

Weitere Informationen

Polizeireglement, Merkblatt Schall und Laser an Veranstaltungen, Auflagen für Verkaufswagen, Markt- und Essensstände und vieles mehr – auf dieser Übersichtsseite finden Sie weitere Informationen zu Themen, die Veranstaltungen betreffen.

Zugehörige Objekte