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Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

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Inhalt

Energie und Umwelt

Stossrichtung

Die Stadt treibt die Transformation zu einer klimaneutralen und energieeffizienten Infrastruktur aktiv voran.

Die Stadt legt Wert auf qualitativ hochstehende Grün- und Freiräume sowie Biodiversität.

Legislaturziel

Die Stadt etabliert ein transparentes Monitoring zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie.

Massnahmen

  • Es wird ein öffentlich zugänglichen Dashboards (Klima-Cockpit) zur Überwachung von Klimaschutzmassnahmen installiert.
  • Zu den Zielen der Klima- und Energiestrategie werden regelmässige Berichte und Fortschrittsupdates veröffentlicht (jährliches Klima-Reporting an Bürgerversammlung).
  • Es wird eine Bürgerbeteiligungsplattform zur Rückmeldung und Diskussion über die Fortschritte und Herausforderungen eingerichtet.

 

Legislaturziel

Zur Förderung der Elektromobilität stellt die Stadt ihre Fahrzeugflotte schrittweise auf erneuerbare Antriebe um und baut zusätzliche Ladeinfrastrukturen.

Massnahmen

  • Es wird ein Konzept, inklusive Zeitplan, für die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Antriebe in der städtischen Fahrzeugflotte erarbeitet.
  • Die Anzahl öffentlicher Ladestationen wird in Zusammenarbeit mit der Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG (EWJR) erarbeitet und in das städtische Strassenbild integriert.
  • Für die Bevölkerung und Unternehmen wird Beratung und die Schaffung von Anreizen zur Nutzung von klimaschonenden Mobilitätsformen sichergestellt.

 

Legislaturziel

Die Stadt schafft auf der Grundlage des Energierichtplans die nötigen Rahmenbedingungen für die zügige Umsetzung der Fernwärmeverbunde.

Massnahmen

  • Mit Energieversorgern und Investoren werden Kooperationen zur Finanzierung und Umsetzung von Fernwärmeprojekten eingegangen.
  • Die Anschlusspflicht von städtischen Liegenschaften im Fernwärme-Perimeter wird festgelegt. Es sind grundeigentümerverbindliche Vorgaben zur Wärmeerzeugung bei Arealüberbauungen sowie in Sondernutzungsplanungen zu verankern.
  • Das Reglement über den Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien (SRRJ 7.3-3) ist an die Gegebenheiten des Fernwärmeverbunds anzupassen.