Kopfzeile

Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Feuer ausserhalb des Waldes ist wieder erlaubt

21. August 2026
Die Stadt Rapperswil-Jona übernimmt die vom Kanton St.Gallen beschlossene Lockerung des Feuerverbots. Ab Samstag, 22. August 2026, sind Feuer und Feuerwerk ausserhalb des Waldes wieder erlaubt. Im Wald und in Waldesnähe bleibt das Feuer- und Feuerwerksverbot bestehen.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr reduziert. Der Kanton St.Gallen hebt deshalb das seit Mitte Juli geltende umfassende Feuer- und Feuerwerksverbot teilweise auf. Die Stadt Rapperswil-Jona verzichtet auf weitergehende lokale Einschränkungen. Damit gelten im gesamten Stadtgebiet die Vorgaben des Kantons.

Ab Samstag, 22. August 2026, dürfen ausserhalb des Waldes wieder Feuer entfacht werden. Weiterhin verboten bleiben Feuer und Feuerwerke im Wald und in einem Umkreis von 200 Metern zum Wald.

Trotz der Lockerung ist weiterhin Vorsicht geboten. Die Bevölkerung wird gebeten, beim Umgang mit Feuer die notwendige Sorgfalt walten zu lassen und die geltenden Vorgaben einzuhalten. Der kantonale Fachstab Trockenheit beobachtet die Situation weiterhin. Je nach Wetterentwicklung können erneut Einschränkungen notwendig werden.

Info