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Aus dem Stadtrat

13. Juli 2026
Der Stadtrat hat über folgende Themen beraten und beschlossen. Mehrere Beschlüsse stehen im Zusammenhang mit der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung. Der Stadtrat setzt damit erste Massnahmen um, bei denen Leistungen angepasst, bestehende Angebote gezielter ausgerichtet oder Kosten verursachergerechter verrechnet werden.

Schule verzichtet künftig auf Elternmagazin «Klasse»

Das Elternmagazin «Klasse» wird eingestellt. Die letzte Ausgabe erscheint im November 2026. Im Rahmen der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung hat der Stadtrat entschieden, auf das bisher zweimal jährlich erschienene Heft zu verzichten.

Das Elternmagazin wird seit 2010 herausgegeben und stiess bei der Leserschaft auf positives Echo. Mit der Einstellung entfallen Kosten für Redaktion, Druck, Versand und interne Verteilung. Die jährlich wiederkehrende Wirkung wird auf rund Fr. 55'000.— geschätzt und erstmals im Budget 2027 berücksichtigt.

Die Information der Eltern bleibt über die bestehenden Kanäle gewährleistet.

Aufnahmeklasse wird vorerst nicht weitergeführt

Die Schule führt die Aufnahmeklasse für Kinder ohne Deutschkenntnisse ab dem Schuljahr 2026/27 vorerst nicht weiter. Grundlage für den Entscheid ist, dass die Zahl der Kinder in der Aufnahmeklasse auf den Sommer 2026 hin deutlich zurückgegangen ist. Die Entwicklung der Schülerzahlen wird weiter beobachtet, damit die Aufnahmeklasse bei veränderten Voraussetzungen wieder eingeführt werden kann.

Die Aufnahmeklasse wurde 2022 eingeführt, nachdem infolge des Krieges in der Ukraine unerwartet viele Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse nach Rapperswil-Jona gekommen waren.

Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse werden weiterhin gezielt unterstützt. Sie werden je nach Alter und Situation in die Regelklassen integriert und mit Deutsch als Zweitsprache begleitet. Jugendliche der Oberstufe besuchen wie bisher während mindestens eines halben Jahres eine private Deutschschule, bevor sie in eine Regelklasse integriert werden. Bei Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe wird im Einzelfall geprüft, welche Lösung am besten passt.

Der vorläufige Verzicht auf die Aufnahmeklasse ist eine Massnahme aus der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung. Die Massnahme wird ab August 2026 umgesetzt. Die jährlich wiederkehrende Wirkung wird auf rund Fr. 150'000.— geschätzt.

Verzicht auf Abgabe der «Gwundertäschli»

Die Stadt verzichtet künftig am Elterninformationsanlass «1.5 Jahre vor dem Kindergarten» auf die Abgabe der sogenannten «Gwundertäschli». Der Anlass selbst wird in der bewährten Form weitergeführt. Die Anpassung ist eine Massnahme aus der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung.

Der Elterninformationsanlass richtet sich an Eltern von Kindern im Alter von rund 2.5 Jahren. Er informiert darüber, wie Eltern ihre Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen können. Zum Anlass gehören ein Referat zum Kindergarten, verschiedene Workshops sowie ein Marktplatz mit Angeboten aus dem Vorschulbereich. Jährlich nehmen rund 160 bis 180 Personen teil.

Bisher erhielten die Eltern zusätzlich ein «Gwundertäschli» mit verschiedenen Gegenständen, die Kinder zum Entdecken und Spielen anregen sollen. Auf diese Abgabe wird künftig verzichtet. Damit entfallen Einkauf, Zusammenstellung und nachträgliche Abgabe der Täschli. Die jährlich wiederkehrende Wirkung wird auf rund Fr. 6'000.— geschätzt und erstmals im Budget 2027 berücksichtigt.

Mahlzeiten in der Betreuung werden separat verrechnet

Der Stadtrat passt die Verrechnung von Frühstück und Zvieri in der Unterrichtsergänzenden Betreuung an. Ab dem Schuljahr 2026/27 werden diese Mahlzeiten den Eltern zum Selbstkostenpreis zusätzlich zum Betreuungsmodul verrechnet. Grundlage dafür ist das überarbeitete Betriebskonzept der Unterrichtsergänzenden Betreuung, das der Schulrat verabschiedet hat.

Bisher wurden die Kosten für Frühstück und Zvieri nicht separat weiterverrechnet. Mit der neuen Regelung wird die Praxis an jene von Kitas und anderen Betreuungsinstitutionen angeglichen. Das Betreuungsangebot bleibt unverändert bestehen.

Die Anpassung ist eine Massnahme aus der Aufgaben- und Leistungsüberprüfung. Die Umsetzung erfolgt ab August 2026. Die jährlich wiederkehrende Wirkung wird auf rund Fr. 60'000.— geschätzt und erstmals im Budget 2027 berücksichtigt.

Überarbeitetes Reglement für Lehrschwimmbäder tritt in Kraft

Das Reglement über die Benützung der Lehrschwimmbäder tritt per 1. August 2026 in Kraft. Der Stadtrat hat das Ergebnis des Referendumsverfahrens erwahrt, nachdem während der Referendumsfrist kein Begehren für eine Urnenabstimmung eingegangen ist.

Der Stadtrat hatte den 1. Nachtrag zum Reglement am 19. Mai 2026 zur Referendumsauflage verabschiedet. Die Referendumsfrist lief vom 22. Mai bis 30. Juni 2026. Während dieser Frist ging kein Begehren für eine Urnenabstimmung ein. Mit dem Abschluss des Referendumsverfahrens ist das Reglement rechtskräftig.

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