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Ortsplanungsrevision: Masterplan 2040
Die letzte und aktuell gültige Ortsplanungsrevision (OPR) wurde im Zusammenhang mit der Vereinigung von Rapperswil und Jona durchgeführt und wurde 2011 rechtskräftig. Seitdem haben in Rapperswil-Jona viele Entwicklungen stattgefunden und die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen haben sich wesentlich verändert. Die Stadt Rapperswil-Jona hat daher im Jahr 2021 die Arbeiten zur aktuellen Ortsplanungsrevision unter dem Titel «StadtLebensRaum 2040» gestartet. In diesem Prozess wird aufgezeigt, wie sich die Stadt in Bezug auf die Themenbereiche Siedlung, Mobilität und Freiraum bis ins Jahr 2040 entwickeln soll.
Der Masterplan dokumentiert die Auswertung der übergeordneten Rahmenbedingungen und umfasst eine Analyse in Bezug auf Siedlung, Verkehr, Frei- und Grünräume. Darauf basierend wurden in einem partizipativen Prozess mit einer Quartierbefragung und drei öffentlichen Foren folgende Leitsätze zur Stadtentwicklung formuliert:
- Den StadtLebensRaum gemeinsam gestalten
- Die Zentren stärken und neue Begegnungsorte in den Stadtteilen schaffen
- Die Siedlungsentwicklung nach Innen zugunsten einer attraktiven und lebenswerten Stadt nutzen
- Rapperswil-Jona als attraktiven Arbeits-, Bildungs- und Kulturstandort festigen
- Ein hochwertiges Grün- und Freiraumnetz innerhalb der Siedlung schaffen und die äussere Stadtlandschaft aufwerten
- Die Veränderung des Mobilitätsverhaltens und eine siedlungsverträgliche Mobilität fördern
Basierend auf den Leitsätzen wurde im Rahmen des Masterplans das Zielbild «Rapperswil-Jona 2040» erarbeitet.
Der Stadtrat hat den Masterplan 2040 am 4. September 2023 verabschiedet. In einem nächsten Schritt werden nun die Leitsätze mit Stadtteilkonzepten weiter präzisiert und zu einem Stadtentwicklungskonzept zusammengefügt. Dabei fliessen das aufgrund der Grundsatzabstimmung zum Stadttunnel finalisierte Gesamtverkehrskonzept 2040 sowie weitere Planungsinstrumente wie etwa die Erkenntnisse aus der Testplanung ein. Anschliessend wird ein kommunaler Richtplan erarbeitet und darauf aufbauend erfolgt die Revision der grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente (Zonenplan und Baureglement).