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Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Kulturförderung


Kulturförderung - die wichtigsten Dokumente

  1. Kulturleitbild der Stadt Rapperswil-Jona
  2. Grundsätze der städtischen Kulturförderung / Kulturförderkriterien
  3. Merkblatt Kulturförderung
  4. Kulturpreis der Stadt Rapperswil-Jona
  5. Preisträgerinnen und Preisträger Kulturpreis Rapperswil-Jona

 

Anlaufstellen der öffentlichen Kulturförderung 

Im Sinne einer breit abgestützten Kulturförderung durch die öffentliche und die private Hand bieten sich die folgenden öffentlichen Stellen auf lokaler, regionaler sowie kantonaler Ebene für Kulturfördergesuche an. 

Stadt Rapperswil-Jona

Fördergesuche an die Stadt Rapperswil-Jona für kulturelle Projekte sind ausschliesslich über das Online-PortalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. möglich. Gut zu Wissen: Gesuche an die untenstehenden Stellen sind über das gleiche Online-Portal und in der gleichen Eingabe möglich.

KulturZürichseeLinth

Um das vielfältige und reichhaltige Kulturschaffen und -angebot in der Region wirkungsvoll zu fördern und zu unterstützen, haben sich die zehn St. Galler Gemeinden der Region ZürichseeLinth und der Kanton St.Gal­len, vertreten durch das Amt für Kultur, zum Verein KulturZürichseeLinthExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu­sammengeschlossen.

Amt für Kultur St.Gallen

Die kantonale KulturförderungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. unterstützt die kulturelle Vielfalt und stärkt das Profil des Kulturkantons St.Gallen. Sie fördert zum einen Kulturschaffende, einzelne kulturelle Projekte und Institutionen mit Beiträgen, zum anderen setzt sie aus dieser Vielfalt heraus Schwerpunkte durch die Förderung von Kulturbauten.

  • Lotteriefonds
    Der Kanton St.Gallen verfügt über einen Fonds, der aus den Reingewinnen der Lotterien gespiesen und für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird: den LotteriefondsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die kantonale Kulturförderung ist erste Anlaufstelle und dafür zuständig, alle Anträge an den Lotteriefonds zu prüfen. Verschiedene kantonale Fachstellen unterstützen sie bei der Beurteilung von Projekten aus den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit.

    Gesuche für Beiträge ab Fr. 10'000.- können zweimal jährlich bis spätestens 20. Februar oder 20. August eingereicht werden.

    Die Regierung berät über die Lotteriefondsbeiträge im Mai und im Oktober. Wer definitiv einen Beitrag erhält, entscheidet der Kantonsrat im Juni und im Dezember. Bewerbungen sind ausschliesslich über das Online-FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. möglich.

 

Neben den obenstehenden öffentlichen lokalen, regionalen und kantonalen Kulturförderstellen können für nationale Vorhaben beziehungsweise für Projekte im Ausland auch das Bundesamt für Kultur (BAK)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder auch die Schweizer Kulturstiftung Pro HelvetiaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. angefragt werden.

 

Anlaufstellen der privaten Kulturförderung 

 

 

Plakate auf städtischen Quartierstelen

Neben dem digitalen Veranstaltungskalender haben Sie die Möglichkeit, Ihre Veranstaltungsplakate kostenlos von unserem Werkdienst auf den städtischen Quartierstelen anbringen zu lassen.

Anzahl und Format: 25 Stück, Format A3, Hochformat, Papierdichte 120g/m2 oder mehr (die Plakate werden gekleistert)

Abgabe: max. zwei Wochen vor dem Anlass, jeweils bis spätestens Donnerstagabend bei Plakatierung am folgenden Montag

Wo: Werkdienst Rapperswil-Jona, Bildaustrasse 20, Rapperswil-Jona

Wichtig: Berücksichtigt werden in erster Linie Veranstaltungen von lokalen Vereinen (Kultur, Sport etc.). Werbung für kommerzielle Veranstaltungen und Veranstaltungen mit kulturell-religiösem Bezug werden dann mit aufgenommen, wenn genügend Platz vorhanden ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.