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Kulturförderung Kulturförderung - die wichtigsten Dokumente
Anlaufstellen der öffentlichen KulturförderungIm Sinne einer breit abgestützten Kulturförderung durch die öffentliche und die private Hand bieten sich die folgenden öffentlichen Stellen auf lokaler, regionaler sowie kantonaler Ebene für Kulturfördergesuche an. Stadt Rapperswil-Jona Fördergesuche an die Stadt Rapperswil-Jona für kulturelle Projekte sind ausschliesslich über das Online-PortalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. möglich. Gut zu Wissen: Gesuche an die untenstehenden Stellen sind über das gleiche Online-Portal und in der gleichen Eingabe möglich. KulturZürichseeLinth Um das vielfältige und reichhaltige Kulturschaffen und -angebot in der Region wirkungsvoll zu fördern und zu unterstützen, haben sich die zehn St. Galler Gemeinden der Region ZürichseeLinth und der Kanton St.Gallen, vertreten durch das Amt für Kultur, zum Verein KulturZürichseeLinthExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zusammengeschlossen. Amt für Kultur St.Gallen
Neben den obenstehenden öffentlichen lokalen, regionalen und kantonalen Kulturförderstellen können für nationale Vorhaben beziehungsweise für Projekte im Ausland auch das Bundesamt für Kultur (BAK)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder auch die Schweizer Kulturstiftung Pro HelvetiaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. angefragt werden. Anlaufstellen der privaten Kulturförderung
Plakate auf städtischen Quartierstelen Neben dem digitalen Veranstaltungskalender haben Sie die Möglichkeit, Ihre Veranstaltungsplakate kostenlos von unserem Werkdienst auf den städtischen Quartierstelen anbringen zu lassen. Anzahl und Format: 25 Stück, Format A3, Hochformat, Papierdichte 120g/m2 oder mehr (die Plakate werden gekleistert) Abgabe: max. zwei Wochen vor dem Anlass, jeweils bis spätestens Donnerstagabend bei Plakatierung am folgenden Montag Wo: Werkdienst Rapperswil-Jona, Bildaustrasse 20, Rapperswil-Jona Wichtig: Berücksichtigt werden in erster Linie Veranstaltungen von lokalen Vereinen (Kultur, Sport etc.). Werbung für kommerzielle Veranstaltungen und Veranstaltungen mit kulturell-religiösem Bezug werden dann mit aufgenommen, wenn genügend Platz vorhanden ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. |