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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

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Inhalt

Stadtentwicklung

Stossrichtung

Die Stadt fördert eine nachhaltige Verdichtung.

Die Stadt fördert preisgünstigen Wohnraum.

Öffentliche Räume werden als attraktive Begegnungsorte weiterentwickelt.

Die Stadtplanung orientiert sich an den künftigen Bedürfnissen der Bevölkerung und berücksichtigt frühzeitig Infrastrukturanforderungen.

Legislaturziel

Die Ortsplanungsrevision wird bis Ende 2027 beim Kanton zur Genehmigung eingereicht.

Massnahmen

  • Die Mitwirkung zu den Stadtentwicklungskonzepten und dem kommunalen Richtplan ist bis im 1. Quartal 2026 durchgeführt.
  • Die Planungsinstrumente werden bis im 1. Quartal 2027 überarbeitet.
  • Die kommunalen Planungsinstrumente werden im 4. Quartal 2027 zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet.

Stand Ende 2025

Die Ortsplanungsrevision ist terminlich auf Kurs. Die Mitwirkung zu den Stadtentwicklungskonzepten und dem kommunalen Richtplan wurde durchgeführt. Im März 2026 finden zwei Ergebnisveranstaltungen statt.

 

Legislaturziel

Die Stadt sorgt für die Umsetzung des Reglements zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum durch konkrete, wirkungsvolle Massnahmen.

Massnahmen

  • Bis Ende 2025 wird eine Anlauf- und Auskunftsstelle innerhalb der Stadtverwaltung sowie deren Aufgaben bestimmt.
  • Bis Mitte 2026 ist das Handlungsfeld «Preisgünstiger Wohnraum» der Immobilienstrategie zu erarbeiten und wird vom Stadtrat verabschiedet.

Stand Ende 2025

Die Anlauf- und Auskunftsstelle wurde definiert. Im ersten Quartal 2027 werden die Stossrichtungen im Rahmen der Massnahmenplanung zur Immobilienstrategie definiert.

 

Legislaturziel

Die Werterhaltung der städtischen Infrastruktur wird systematisch geplant und umgesetzt. 

Massnahmen

  • Die Bestandsaufnahme, die Zustandsanalyse und die Massnahmenplanung im Bereich Strassen/Kunstbauten/Gewässer (inkl. Kostenfolgen) sind bis Ende 2026 abgeschlossen.
  • Der Finanzbedarf für den Werterhalt wird ab 2027 ff (Liegenschaften) respektive 2028 ff (Strassen/Kunstbauten/Kanalisation) in der Investitionsplanung priorisiert.
  • Für die Projektumsetzungen stehen die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung.

Stand Ende 2025

Die Bestandesaufnahmen der städtischen Infrastruktur sind im Gange. Anschliessend wird der Investitionsbedarf definiert. Die personellen Ressourcen für die Projektumsetzung werden geschaffen.

 

Legislaturziel

Die Alte Jonastrasse wird saniert und aufgewertet. 

Massnahmen

  • Der Baukredit wird bis am 31. Dezember 2026 vorgelegt (Bürgerversammlung und Urnenabstimmung).

  • Die öffentliche Auflage des Bauprojekts inklusive Teilstrassenplan ist bis 31. März 2027 durchgeführt.

Stand Ende 2025

Der Ausführungskredit für die Sanierung der alten Jonastrasse wird voraussichtlich an der Bürgerversammlung vom 3. Dezember 2026 vorgelegt. Nach der Zustimmung der Bürgerversammlung wird die Vorlage im Frühjahr der Urnenabstimmung unterbreitet. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts sollte bis Ende April 2027 durchgeführt sein.