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Auflage Projekt und Teilstrassenplan „Fussgängerübergang 25, Holzwiesstrasse-Grütstrasse“

5. Januar 2018
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2017 den Teilstrassenplan „Fussgängerübergang 25, Holzwiesstrasse-Grütstrasse“ genehmigt. Der Teilstrassenplan ist öffentlich aufzulegen.

Der Fussgängerstreifen auf der Holzwiesstrasse im Bereich des Einlenkers Grütstrasse ist ein Gefahrenherd und sanierungsbedürftig. Er ist ungesichert und die geforderten Sichtdistanzen können nicht eingehalten werden. Zu diesem Schluss kommt auch die gesamtheitliche Analyse der Fussgängersicherheit an Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen.

Es ist nun geplant, den Fussgängerübergang mit einer neuen Mittelinsel sicherer zu machen. Dies bedingt eine Ausweitung der Holzwiesstrasse im Bereich der Kurve und eine Verschiebung des Fussgängerstreifens Richtung Norden auf die Kuppe. Dadurch können die Übersichtlichkeit und die Fussgängersicherheit wesentlich verbessert werden. Der notwendige Landerwerb konnte mit dem betroffenen privaten Grundeigentümer geregelt werden.

Das öffentliche Planverfahren findet vom 8. Januar bis 6. Februar 2018 statt. Während der Auflagefrist liegen das Strassenprojekt wie auch der Teilstrassenplan im Vorraum des Bausekretariats (2. Obergeschoss) im Stadthaus zur Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Stadt unter der Rubrik Referendums- und Auflageverfahren einsehbar.

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