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Aufsichtsrechtliche Anzeige wegen Verletzung der Gemeindeordnung abgewiesen

24. März 2017
Das Departement des Innern des Kantons St. Gallen hat eine aufsichtsrechtliche Anzeige von Hanspeter Raetzo gegen den Stadtrat der politischen Gemeinde Rapperswil-Jona abgewiesen. Die Anzeige machte eine Verletzung der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der „Behörden- und Verwaltungsorganisation BVO 2017“ geltend. Das Departement des Innern hält in seinem Entscheid fest, dass die neue Behörden- und Verwaltungsorganisation rechtmässig ist und die Geschäftsordnung der Stadt Rapperswil-Jona nicht verletzt wurde.

Die „Behörden- und Verwaltungsorganisation BVO 2017“ sieht vor, dass die neu organisierten fünf Ressorts der Stadt Rapperswil-Jona von den vollamtlichen Stadträten geführt werden. Die vier nebenamtlichen Stadträte haben keine Ressortverantwortung. Sie konzentrieren sich in ihrer Tätigkeit auf übergeordnete, strategische Fragestellungen. Die Miliztauglichkeit der nebenamtlichen Stadtratsmandate wird dadurch erhöht. Seit dem 1. Januar 2017 führt Stadtpräsident Martin Stöckling die Ressorts „Präsidiales“ und „Sicherheit“, Stadtrat Thomas Rüegg die Ressorts „Bildung, Familie“ und „Gesellschaft, Alter“ und Thomas Furrer das Ressort „Bau, Liegenschaften“. Das Departement des Innern hat die Rechtmässigkeit dieser Behörden- und Verwaltungsorganisation im Rahmen der geltenden Gemeindeordnung nun bestätigt.

Hanspeter Raetzo erhob mit Eingabe vom 1. November 2016 „Beschwerde gegen den Stadtrat Rapperswil-Jona wegen Verletzung der Gemeindeordnung“. Er machte geltend, dass für die per 1. Januar 2017 eingeführte Behörden- und Verwaltungsorganisation die Gemeindeordnung hätte angepasst werden müssen. Dazu wäre ein Beschluss der Bürgerschaft notwendig gewesen. In seinem Entscheid hält das Departement fest, dass die „Behörden- und Verwaltungsorganisation BVO 2017“ in die abschliessende Zuständigkeit des Stadtrats fällt und innerhalb der geltenden Gemeindeordnung zulässig ist.