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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Linth (Kesb Linth); Verantwortlichkeiten

14. März 2017
Mit dieser Verlautbarung nimmt der Stadtrat Stellung zu aktuellen Fragen zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Linth und zur hängigen Klage gegen die Obersee Nachrichten und die federführenden Redaktoren. Es handelt sich um die Fragen zu den Verantwortlichkeiten und zu den Kosten der Klage, respektive deren Aufteilung auf die der Kesb Linth angeschlossenen Gemeinden des Kreises See-Gaster.

Die Zuständigkeiten für die Kesb Linth sind in der „Verwaltungsvereinbarung betreffend die organisatorische Übertragung der Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde an die Stadt Rapperswil-Jona“ vom 1. Januar 2013 geregelt. Die betreffenden Gemeinden erfüllen die Aufgaben der Kesb damit im sogenannten Sitzgemeindemodell. Dabei haben die Gemeinden vereinbart, die Kesb Linth personell und organisatorisch in die Stadt Rapperswil-Jona einzuordnen. In inhaltlicher und fachlicher Hinsicht arbeitet die Kesb Linth jedoch unabhängig von der Stadt Rapperswil-Jona. Die Aufsicht obliegt dem Kanton, konkret dem Amt für Soziales. Mit dem Sitzgemeindemodell delegieren die angeschlossenen Gemeinden die organisatorische und personelle Verantwortung damit an die Stadt Rapperswil-Jona. Die Kosten werden gemäss Verwaltungsvereinbarung auf die Vertragsgemeinden aufgeteilt. Der Stadtrat stützt sich auch im Zusammenhang mit der Kesb Klage auf diese Verwaltungsvereinbarung, welche in allen Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Dieses wurde von keiner der angeschlossenen Gemeinden ergriffen. Die Finanzierung der Kesb ist gestützt darauf in den Vereinbarungsgemeinden eine gebundene Ausgabe. Die Stadt als Mitklägerin übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Kesb-Klage, die restlichen 50 Prozent werden gemäss vereinbartem Kostenteiler aufgeteilt.

Innerhalb des Stadtrats war die Kesb Linth bisher dem Ressort Präsidiales zugeordnet. Der Stadtrat hat am 6. März 2017 beschlossen, das Dossier dem Vizepräsidenten Roland Manhart zuzuweisen. Dieser Entscheid hängt damit zusammen, dass Martin Stöckling bei allen Fragen zur Kesb-Klage in den Ausstand tritt.

Der Stadtrat hat im August 2016 die Klage gegen die Obersee Nachrichten und die federführenden Redaktoren eingereicht. Die Gemeindepräsidenten der Vereinbarungsgemeinden wurden mündlich über die Klageeinreichung informiert. Der Stadtrat wird die Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen in dieser Sache zu gegebener Zeit informieren.