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Referendumsvorlage zum Stadtratsbeschluss für bauliche Anpassungen beim bestehenden Oberstufenschulhaus Weiden und die Einrichtung für einen betreuten Mittagstisch
Die Anpassungsarbeiten für die warme Mittagsverpflegung für die Primarschule Weiden wurden beim Ausbau der Betreuungsangebote aufgrund des Erweiterungsbaus Oberstufe Weiden absichtlich um ein Jahr zurückgestellt (Sommer 2017 statt Sommer 2016). Mit dem Erweiterungsbau ergibt sich im Bestand der bestehenden Schulanlage Weiden die Möglichkeit, geeignete Räume für die Mittagsverpflegung für den Kindergarten Busskirch und die Primarschule Weiden umzunutzen. Für die Umnutzung der vorhandenen Räume im 1. Obergeschoss (Küche, Essraum) wurde nach Rücksprache mit einem Architekten ursprünglich ein Betrag von Fr. 90‘000.— eingesetzt. Mit dem Planungsverlauf wurde u.a. auch die Raumzuteilung im Bestand neu definiert, was nun zu verschiedenen Anschlusskosten geführt hat.
Die Kosten für die Anpassungen bei den Betreuungsangeboten (v.a. warme Mittagsverpflegung) sind aufgrund des damaligen Wettbewerbsprogramms im Baukredit für das neue Oberstufenschulhaus Weiden nicht enthalten. Im Rahmen des Budgets 2016 hat die Stimmbürgerschaft für die Anpassungen der Infrastrukturen für die flächendeckende warme Mittagsverpflegung einen Kredit von Fr. 380‘000.— zur Verfügung gestellt. Die bisher umgesetzten Massnahmen in fünf Schulanlagen kosteten rund Fr. 300‘000.—, somit stehen aus dem bewilligten Kredit noch rund Fr. 80'000.— zur Verfügung. Die erforderlichen Massnahmen im Oberstufenschulhaus Weiden kosten Fr. 381‘000.—. Für deren Finanzierung ist deshalb ein Nachtragskredit von Fr. 301‘000.— notwendig. Da dieser Betrag den bewilligten Kredit um mehr als 15 % übersteigt, untersteht der entsprechende Stadtratsbeschluss dem fakultativen Referendum.
Im Rahmen der flächendeckenden Umsetzung des Betreuungskonzeptes ist es wichtig, die Lücke in der Schulanlage Weiden per Sommer/Herbst 2017 zu schliessen.
Die Ausgabenkompetenzen richten sich nach Anhang 2 zur Gemeindeordnung. Der Stadtrat ist abschliessend zuständig für Nachtragskredite bis max. 15 % des ursprünglichen Kredits, höchstens bis Fr. 500‘000.— je Fall sowie für ausserordentliche, einmalige Investitionskredite bis Fr. 150‘000.— je Fall und gesamthaft Fr. 600‘000.— pro Jahr. Darüber hinaus unterstehen ausserordentliche Kredite bis zu einer Mio. Franken dem fakultativen Referendum. Deshalb ist der zusätzliche Kredit von Fr. 301‘000.— für bauliche Anpassungen beim bestehenden Oberstufenschulhaus Weiden und die Einrichtung für einen betreuten Mittagstisch dem fakultativen Referendum gemäss Art. 21 ff. Gemeindeordnung zu unterstellen. Die Referendumsfrist beginnt am 13. Februar und endet am 24. März 2017. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 500 gültige Unterschriften erforderlich. Die Unterlagen, bestehend aus Plänen und Kostenvoranschlag, finden sich im Stadthaus, 2. Obergeschoss, im Vorraum zum Bausekretariat.