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Inhalt

Auflageverfahren für Einbau Poller in der Alpenblickstrasse

19. September 2016
Die Strassenkorporation Alpenblickstrasse ist als Eigentümerin der Strasse seit einiger Zeit mit der Stadt in Verhandlung betreffend geeigneter Massnahmen zur Verhinderung von unberechtigten Durchfahrten. Dies vor dem Hintergrund, dass die Alpenblickstrasse seit vielen Jahren mit einem Fahrverbot unter Gestattung des Zubringerdienstes signalisiert ist. Trotz dieser Verbotssignalisation wird die Alpenblickstrasse gemäss Angaben der Strassenkorporation regelmässig, insbesondere bei Stausituationen auf der Rütistrasse, als „Schleichweg“ benutzt.

Nach vielen Gesprächen, Abklärungen und schlussendlich auch einem positiven Bescheid der Kantonspolizei St. Gallen liegt nun ein Projekt für den Einbau eines versenkbaren Pollers am westlichen Ende der Alpenblickstrasse vor. Der Stadtrat hat dieses Projekt genehmigt. Es sieht nebst dem Einbau dieses Pollers das Versetzen von zwei Pflanztöpfen vor. Sämtliche Kosten für den Bau dieses Pollers wie auch für den künftigen Betrieb gehen zulasten der Strassenkorporation Alpenblickstrasse, welche auch für das gesamte Handling der verschiedenen Öffnungsvarianten verantwortlich ist. Zu diesem Zweck liegt ein detailliertes Benutzungskonzept vor, welchem der Stadtrat ebenfalls zugestimmt hat.

Das Projekt liegt vom 20. September bis 19. Oktober 2016 im Vorraum des Bausekretariats im 2. Obergeschoss des Stadthauses zur öffentlichen Einsicht auf. Zudem können sämtliche Unterlagen auf dem Internet der Stadt Rapperswil-Jona unter der Rubrik Referendums- und Auflageverfahren eingesehen und heruntergeladen werden.