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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Linth (Kesb); Keine Einigung im Schlichtungsverfahren betreffend Obersee Nachrichten-Kampagne

1. Juni 2016
Im Schlichtungsverfahren in Sachen Obersee Nachrichten-Berichterstattung über die Kesb Linth ist es zu keiner Einigung gekommen. Die Stadt Rapperswil-Jona und Walter Grob, Präsident der Kesb Linth, leiteten im Februar 2016 ein Schlichtungsverfahren gegen die Obersee Nachrichten ein. Ein Schlichtungsverfahren ist fester Bestandteil eines Zivilprozesses und erfolgt zwingend im Vorfeld einer Klage wegen Persönlichkeitsverletzung. Hintergrund ist die verunglimpfende und persönlichkeitsverletzende Kampagne der Obersee Nachrichten gegen die Kesb Linth und deren Präsidenten. Am 26. Mai fand das Vermittlungsgespräch statt. Die federführenden Journalisten der Obersee Nachrichten, Bruno Hug und Mario Aldrovandi, zeigten keine Bereitschaft, sich in der Berichterstattung zur Kesb an geläufige Standards und an die Fakten zu halten. Die Stadt und Walter Grob werden in der Folge eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung einreichen.
Klage gegen Obersee Nachrichten wegen schwerwiegender Persönlichkeitsverletzung
Die Stadt beurteilt die Berichterstattung der Obersee Nachrichten als in schwerwiegender Weise persönlichkeitsverletzend, sowohl für Walter Grob als Person als auch für die Kesb Linth als Behörde (Begründung vgl. auch Medienmitteilung vom 25. Februar 2016). Sie sieht sich deshalb gezwungen, gegen die Obersee Nachrichten und die federführenden Journalisten zu klagen und der persönlichkeitsverletzenden Kampagne auf diesem Weg Einhalt zu gebieten. Die Frist für die Einreichung der Klage beträgt drei Monate. Die Obersee Nachrichten haben ihre Kampagne seit Eröffnung des Schlichtungsverfahrens nicht eingestellt, sondern verschärft, wie nachfolgende Ausführungen zeigen. Wegen des Amtsgeheimnisses ist es den Behörden leider oft nicht möglich, den wahren Sachverhalt darzustellen und die Obersee Nachrichten-Berichterstattung zu berichtigen. Nachfolgende Beispiele zeigen jedoch exemplarisch, wie die Obersee Nachrichten systematisch Unwahrheiten verbreiten und damit ein falsches Bild von der Behördentätigkeit vermitteln.

Niederlage der Obersee Nachrichten
Aus dem jüngsten Entscheid der Anklagekammer St. Gallen zum Fall Landolt geht hervor, dass die Berichterstattung der Obersee Nachrichten unwahr ist. Weder wurde Landolt wie in den Obersee Nachrichten behauptet enterbt, noch wurde seinen Nachkommen die Akteneinsicht verweigert. Laut Anklagekammer gebe es keine „Hinweise auf eine irgendwie geartete (unrechtmässige) Bereicherung der Angezeigten (oder Dritter) zu Lasten von Josef Landolt sel. …“. Auch in allen anderen von den Obersee Nachrichten kritisierten und von den kantonalen Aufsichtsbehörden geprüften Fällen ist die Kesb Linth korrekt und verhältnismässig vorgegangen. Die zuständigen Gerichte schützten die Kesb Linth bisher in allen von den Betroffenen gerichtlich angefochtenen Obersee Nachrichten-Fällen. Die Kampagne der Obersee Nachrichten ist durchwegs haltlos.

Nachweisliche Falschinformationen zum Wahlprozedere von Walter Grob
Die Berichterstattung der Obersee Nachrichten zum Wahlprozedere von Walter Grob basiert nachweislich auf Falschinformationen. Die Obersee Nachrichten unterstellen dem Stadtrat eine Lüge, weil in der Medienmitteilung – im Übrigen zu Recht - darauf verwiesen wurde, er sei aus einer grossen Anzahl Bewerber ausgewählt worden. Tatsächlich wurde Walter Grob aus einer Anzahl von 21 Bewerbern ausgewählt. Rund ein Dutzend Bewerbungen erfüllten die Anforderungen und fünf wurden zu einem Gespräch eingeladen. Stadtrat Pablo Blöchlinger ist bei der Wahl von Walter Grob aufgrund eines freundschaftlichen Verhältnisses in den Ausstand getreten. Walter Grob erfüllte alle Ausschreibungskriterien und wurde deshalb als beste Bewerbung berücksichtigt. Seine Arbeit als Präsident der Kesb Linth ist bis heute professionell und zur Zufriedenheit der Gemeinden. Dass die Kesb Linth gut geführt ist, zeigt unter anderem die tiefe Fluktuationsrate bei den Mitarbeitenden in einem sehr schwierigen Umfeld. Auch hier skandalisiert die Obersee Nachrichten einen korrekt abgelaufenen Prozess. Bereits die früheren Angaben der Obersee Nachrichten zum Lohn von Walter Grob waren frei erfunden.

Keine Sonderbehandlung für Behördemitglieder
Anfangs 2015 griff die Tochter von Stadtpräsident Erich Zoller aus gesundheitlichen Gründen auf die Unterstützung des regionalen Beratungszentrums zurück und gab anschliessend ihre Kinder in die Obhut ihrer Eltern. Laut Obersee Nachrichten war das nur möglich dank einer Sonderbehandlung und es hätte in diesem Fall zwingend eine «reguläre Kesb-Akte» eröffnet werden müssen. Der Stadtrat missbilligt diese Berichterstattung in aller Form. Sie verbreitet Unwahrheiten und zerrt Familienmitglieder des Stadtpräsidenten gegen ihren Willen in die Öffentlichkeit. Sie verletzt damit deren Persönlichkeitsrechte. Tatsächlich haben sowohl die Kesb als auch das regionale Beratungszentrum korrekt und gesetzeskonform gehandelt. Im Gesetz steht: «Ist das Wohl eines Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes.» (Art. 307 Abs. 1 ZGB). Mit anderen Worten: Die Kesb wird nur tätig, wenn das Kindswohl bedroht ist und die Eltern nicht selber etwas unternehmen. Beides war nicht der Fall. Wenn sich Eltern nicht mehr selbst oder allein um ihre Kinder kümmern können, wird dabei immer eine möglichst niederschwellige Lösung gesucht, sprich die Unterstützung durch die Grosseltern, Geschwister, Freunde oder eine Pflegefamilie. Bei der Familie Zoller war eine Intervention der Kesb nicht nötig, weil die Mutter die Unterstützung des Beratungszentrums in Anspruch nahm und schliesslich eine private Lösung fand. Eine Sonderbehandlung hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden, es wurde - wie im Gesetz vorgesehen und wie bei ganz vielen anderen Familien übrigens auch - eine Lösung innerhalb der Familie gefunden.

Vor diesem Hintergrund erachtet es die Stadt als ihre Pflicht, ihre Mitarbeitenden vor ungerechtfertigten und persönlichkeitsverletzenden Angriffen von Medienschaffenden zu schützen. Dies umso mehr als sich ein Ende der Obersee Nachrichten-Hetzkampagne nicht abzeichnet. Für die Mitarbeitenden der Kesb, die täglich ihr Bestes geben, ist die Obersee Nachrichten-Kampagne eine massive Belastung.