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Beschwerde gegen den Überbauungsplan Meiengartenstrasse zurückgezogen

1. März 2016
Der Überbauungsplan Meiengartenstrasse kann nach dem Rückzug der hängigen Beschwerde vom Kanton genehmigt werden. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für das Baubewilligungsverfahren gegeben. Kommt es im Baubewilligungsverfahren nicht erneut zu Einsprachen und Verzögerungen, ist ein Baubeginn bis im Frühjahr 2017 realistisch.
Die private Bauherrschaft plant an der Meiengartenstrasse Nr. 8, 10, 12 und 14 vier neue Mehrfamilienhäuser. Mit den Neubauten werden die 35-jährigen Bestandesbauten ersetzt. Anstelle der bisher 28 Wohnungen sind 58 neue Mietwohnungen geplant, aufgeteilt in 2 ½- bis 5 ½-Zimmerwohnungen. Im Dezember 2014 lag der Überbauungsplan zur öffentlichen Einsicht auf. Gegen den Überbauungsplan gab es zwei Einsprachen, wobei ein Einsprecher den Einspracheentscheid des Stadtrats an das Baudepartement St. Gallen weiterzog. Bestritten wurden in erster Linie die unpassende bauliche Dichte der neuen Siedlung, die gewährte Mehrnutzung aufgrund des Sondernutzungsplans sowie die unpassende Architektur mit den eingeschnittenen Loggien und den Flachdachbauten. Nach einem Augenschein im Beisein der Beschwerdeführer, des Baudepartements und der Stadt, kam es jetzt zum Beschwerderückzug. Dies ermöglicht es der Bauherrschaft nun das Baugesuch auszuarbeiten und zur Auflage zu bringen.