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Mobilfunkantenne Gubelfeldstrasse nicht bewilligt
Die Swisscom reichte daher anfangs 2011 ein neues, angepasstes Baugesuch ein. Zwischenzeitlich hatte die Stadt Rapperswil-Jona in der Revision der Ortsplanung eine neue Bestimmung betreffend Errichtung von Mobilfunkanlagen ins Baureglement und ebenso in die Natur- und Denkmalschutzverordnung aufgenommen. Diese verbieten die Erstellung von Mobilfunkanlagen innerhalb sowie im unmittelbaren Sichtfeld des landschaftlich empfindlichen Siedlungsgebiets bzw. von Schutzgebieten und Schutzobjekten. Diese beiden städtischen Reglemente sind vom Kanton genehmigt worden und rechtskräftig.
Im Sichtbereich der geplanten Antenne befinden sich mehrere geschützte Liegenschaften, und das Gelände nordwestlich davon ist als landschaftlich empfindliches Siedlungsgebiet ausgeschieden. Bauten und Anlagen haben darauf Rücksicht zu nehmen. Die Bau- und Umweltkommission erachtet den rund 20 m hohen und im Durchmesser 40 bis 20 cm dicken Mast samt der massiven eigentlichen Antenne am Mastkopf als Störung der Schutzgegenstände. Demgegenüber sei der Wunsch eines Teils der Bevölkerung, überall und jederzeit auch Angebote konsumieren zu können, die weit über die Grundversorgung mit Telefonie und SMS hinausgehen, tiefer einzustufen. Das Baugesuch wurde daher abgelehnt. Der Gesuchstellerin steht es frei, diesen Entscheid beim Baudepartement des Kantons St. Gallen anzufechten.