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Petition für einen versenkbaren Poller auf der Hanfländerstrasse

7. Juli 2016
Im Rahmen der geplanten Verbreiterung der Hanfländerstrasse fordert eine Petition in der Mitte der Hanfländerstrasse einen versenkbaren Poller als bauliche Massnahme. Der Stadtrat hat beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der getroffenen Abklärungen keine Poller zu installieren.
Am 7. April 2016 wurde dem Stadtrat folgende Petition eingereicht:
„Die Hanfländerstrasse ist ein offizieller Velo- und Wanderweg, Teilstück des Jakobswegs und damit eine wichtige und beliebte Langsamverkehrsachse zwischen den Zentren von Jona, Rapperswil und Kempraten.

Im Rahmen der geplanten Verbreiterung der Hanfländerstrasse fordern die unterzeichnenden Einwohner von Rapperswil-Jona in der Mitte der Hanfländerstrasse, zwischen der Bildau- und Spinnereistrasse, einen versenkbaren Poller als bauliche Massnahme. Damit soll der sonst unweigerlich zunehmende illegale Schleichverkehr unterbunden werden.“

Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:
  1. Gemäss Art. 34 der Gemeindeordnung hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner das Recht, bei jeder Behörde Wünsche, Anregungen und Beanstandungen als Petition vorzubringen. Sachlich abgefasste Petitionen sind von der angerufenen Behörde in der Regel innerhalb von drei Monaten schriftlich zu beantworten.
  2. Bei der Hanfländerstrasse handelt es sich um eine Gemeindestrasse 3. Klasse und um einen Rad- und Wanderweg von kantonaler Bedeutung. Sie ist im betroffenen Bereich mit einem Allgemeinen Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder belegt, ausgenommen ist die Zufahrt zur Hanfländerstrasse 7 und 38. Wie die Petitionäre zutreffend schreiben, kommt der Strasse in erster Linie Bedeutung für den Langsamverkehr zu. Sie wird von Fussgängern und Radfahrenden im Alltag und in der Freizeit sehr rege benutzt. Aufgrund der ungenügenden Ausbaubreite von rund 3.75 m – 4.0 m und dem Begegnungsfall Bus/Velofahrende bzw. Fussgänger gilt die Hanfländerstrasse im Abschnitt Werkstrasse – Bildaustrasse – Attenhoferstrasse als Schwachstelle im kantonalen und kommunalen Langsamverkehrsnetz (erfasste Schwachstelle Nr. 88.90.11).
  3. Aktueller Auslöser für die vorgesehene Verbreiterung der Hanfländerstrasse im Bereich Werkstrasse (westlich der Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil AG) bis und mit den Pflanzgärten im Dornacher ist der Hanfländerbus, Stadtbus-Linie 993. Die bestehenden kleinen Fahrzeuge vermögen der steigenden Nachfrage nicht mehr zu genügen. Als provisorische Lösung wurde deshalb die doppelte Führung der Kurse in den Hauptverkehrszeiten eingeführt, was jedoch Mehrkosten von Fr. 110‘000.— pro Jahr verursacht. Aus diesem Grund erweist sich die vorgesehene Umstellung auf einen etwas grösseren und breiteren Midi-Bus als zweckmässigste Massnahme zur Sicherstellung eines attraktiven öV-Angebots. Bereits heute ist aber für Velofahrende und Fussgänger das Kreuzen mit dem Bus konfliktträchtig, zwingt die Velofahrenden zum Ausweichen oder Absteigen und ist teils riskant. Mit den künftig breiteren Midi-Bussen wird die Hanfländerstrasse definitiv zu eng zum Kreuzen mit dem Langsamverkehr bzw. ohne Strassenverbreiterung können aufgrund des zu schmalen Strassenquerschnitts die neuen Midi-Busse nicht eingeführt werden.
  4. Die Bürgerversammlung bewilligte am 11. Dezember 2011 einen Kredit von Fr. 175‘000.— für die provisorische Verbreiterung der Hanfländerstrasse zwischen dem Elektrizitätswerk Jona-Rapperswil und der Bildaustrasse. Die Ausführung hat sich verzögert. In der Zwischenzeit konnten die offenen Punkte bereinigt werden. Die Inbetriebnahme der neuen Midi-Busse ist auf September/Oktober 2016 vorgesehen, was aber aufgrund von Einsprachen gegen den Teilstrassenplan nicht realistisch ist.
  5. Die Petitionäre befürchten, dass die geplante Verbreiterung zu einer Zunahme des illegalen motorisierten Schleichverkehrs führen wird, was sie mit dem geforderten Poller unterbinden wollen. Es wird nicht ausgeschlossen, dass dies vereinzelt der Fall ist. Der Stadtrat bezweifelt aber das befürchtete Ausmass. Die Hanfländerstrasse weist vergleichsweise ein geringes Verkehrsaufkommen aus.
  6. Der Stadtrat hat aufgrund dieser Beurteilung eine Verkehrszählung in Auftrag gegeben. Diese fand während fünf Tagen, vom Mittwoch bis Sonntag, 25. bis 29. Mai 2016, jeweils von 07.00 – 20.00 Uhr statt. Zusammenfassend zeigen die Auswertungen, dass die Hanfländerstrasse während den kontrollierten 65 Stunden von 319 Motorfahrzeugen befahren wurde. Dabei handelte es sich bei 221 Fahrzeugen um Berechtigte (Anwohner/Zubringer/öffentliche Dienste) und bei 98 Fahrzeugen um Unberechtigte.
  7. Diese 98 unberechtigten Fahrten teilen sich wie folgt auf: An Werktagen inkl. Samstag waren 19 bis 27 Fahrten pro Tag zu verzeichnen, am Sonntag deren sieben. Werktags ist mit über der Hälfte der unberechtigten Fahrten in der Stunde von 17.30 – 18.30 Uhr eine deutliche Spitze zu erkennen. Die übrigen Fahrten verteilen sich auf den ganzen Tag. Letzteres gilt namentlich auch für Samstag und Sonntag. Abgesehen von der werktäglichen Spitzenstunde von 17.30 - 18.30 Uhr bewegen sich maximal drei unberechtigte Fahrzeuge pro Halbstunde auf der Hanfländerstrasse. Interessanterweise sind über den Mittag, von 11.00 – 14.00 Uhr, ausser samstags praktisch keine unberechtigten Fahrten zu verzeichnen.
  8. Mehr als 2/3 des Motorfahrzeugverkehrs auf der Hanfländerstrasse stammt somit von Berechtigten, nur knapp 1/3 von Unberechtigten. 98 Fahrzeuge verteilt auf 65 Kontrollstunden sind eine geringe Zahl. Aufgrund der Ganglinie lässt sich zudem vermuten, dass es sich in ihrer Mehrheit um rund zehn Arbeitspendler handelt, welche in der Nähe wohnen oder die Hanfländerstrasse „entdeckt“ haben und diese regelmässig für den Arbeitsweg benützen. Die fehlbaren Fahrzeuglenker müssen bei einer Verkehrskontrolle mit einer Busse von Fr. 100.— rechnen.
  9. Umgekehrt gibt es diverse Gründe, welche gegen eine zukünftige Verkehrszunahme sprechen: Die Verbreiterung ist bescheiden. Sie beträgt 0.30 – 0.80 m, zuzüglich dem Kiesbankett von 0.50 m. Die Verbreiterung mit einem zukünftigen Querschnitt von 4.50 m und einem Kiesbankett von 0.50 m (total 5.0 m neu befahrbare Strassenbreite) beschränkt sich auf ein kurzes Teilstück. Dabei bleiben die Ein- und Ausfahrtssituationen von der Bildaustrasse oder von der Werkstrasse her unverändert. Der illegale motorisierte Verkehr wird also nicht aufgrund eines breiteren Strassenquerschnitts in die Hanfländerstrasse gelenkt.
  10. Am 4. April 2016 fand eine Besprechung mit Vertretern der Petitionäre statt. Bezüglich des geforderten Pollers wurde erläutert, dass hierfür auf beiden Seiten ein Wendeplatz notwendig wäre. Als Alternative schlagen deshalb die Petitionäre jeweils bei den Abzweigern in die Hanfländerstrasse zwei Poller vor.
  11. Die Hanfländerstrasse ist für die Rettungskräfte bereits heute nicht optimal. Die Poller müssten durch alle beteiligten Rettungsdienste bedient werden können oder in einem Alarmfall über die Notrufzentrale in St. Gallen gesteuert werden. Das ist praktisch unmöglich.
  12. Das Fahrverbot für Motorfahrzeuge auf der Hanfländerstrasse erweist sich nach Ansicht des Stadtrats als wirkungsvoll. Die Verkehrszählung während fünf Tagen belegt, dass praktisch kein Schleichverkehr - abgesehen von einer werktäglichen Spitze von 17.30 –18.30 Uhr mit 10 bis 15 Fahrzeugen - festzustellen ist. Eine Gefährdung des Langsamverkehrs durch unberechtigten Motorfahrzeugverkehr wird bezweifelt.
  13. Insgesamt ist der zulässige Motorfahrzeugverkehr auf der Hanfländerstrasse mehr als doppelt so gross wie die unberechtigten Fahrten. Dieser würde auch mit einem Poller unverändert bestehen bleiben.
  14. Der Stadtrat kann einesteils die Befürchtungen der Petitionäre nachvollziehen. Andernteils ist der Stadtrat der Auffassung, dass durch die geringfügige Verbreiterung der Hanfländerstrasse nicht mit einer Zunahme des unberechtigten Motorfahrzeugverkehrs zu rechnen ist. Die Verbreiterung beschränkt sich lediglich auf ein kurzes Teilstück. Optisch wird der Strassenraum nicht wesentlich breiter. Die Zufahrtsquerschnitte ab der Bildau- und Werkstrasse bleiben unverändert schmal.
  15. Auch in der Abwägung der prioritären Funktion als offizieller Rad- und Wanderweg von kantonaler Bedeutung sowie Teilstück des Jakobswegs und einer wichtigen und beliebten Langsamverkehrsverbindung zwischen den Zentren von Jona, Rapperswil und Kempraten ist zum heutigen Zeitpunkt die geforderte Massnahme eines versenkbaren Pollers zur Unterbindung des illegalen motorisierten Verkehrs unverhältnismässig.
  16. Andere Optimierungsmassnahmen sind aber durchaus möglich und prüfenswert. Eine besser sichtbare Signalisation des beschränkten Zubringerdiensts wurde bereits umgesetzt. Zur Eindämmung des illegalen motorisierten Verkehrs haben Verkehrskontrollen in der Abendspitze zwischen 17.30 Uhr und 18.30 Uhr wohl die entsprechende Wirkung. Nach der Realisierung der Strassenverbreiterung ist die erneute Überprüfung im Sinne des Controllings inklusive einer Verkehrszählung geplant. Sollte diese erneute Überprüfung der Situation zu Resultaten wider aller Erwartungen führen, behält sich der Stadtrat eine erneute Lagebeurteilung vor.

Vor dem Hintergrund der dargelegten Aspekte und in Abwägung der verschiedenen Handlungsvarianten hat der Stadtrat beschlossen, auf der Hanfländerstrasse zum jetzigen Zeitpunkt keine Poller zu installieren.

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