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Inhalt

Auflageverfahren für Überbauungsplan Meienhalde

23. März 2015
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision aufgrund der Vereinigung Rapperswil-Jona wurde das Grundstück Nr. 2536J an der Meienhaldenstrasse eingezont. Der südliche Teil des Grundstücks ist der dreigeschossigen Wohnzone zugeschieden worden, währenddessen der nördliche Teil mit Ausnahme eines Grünzonenstreifens entlang der Nordgrenze der zweigeschossigen Wohnzone zugeteilt wurde. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass – um die hohen Anforderungen an die Bebauung, die Umgebungsgestaltung und Erschliessung zu gewährleisten – eine Überbauung nur mittels Sondernutzungsplan möglich ist.

Gestützt auf diese Vorgabe hat nun die Grundeigentümerin durch die neopol architekten gmbh, Zürich, und in enger Zusammenarbeit mit der Stadtbildkommission ein Richtprojekt ausgearbeitet, welches nun Grundlage für den vorliegenden Überbauungsplan bildet. Das Richtprojekt sieht zwei Mehrfamilienhäuser mit zwei bzw. drei Vollgeschossen vor. Im nördlichen Wohnhaus, welches in der zweigeschossigen Wohnzone liegt, sollen vier Eigentumswohnungen nebst einer separaten Tiefgarage zur Verfügung gestellt werden. Das südliche Mehrfamilienhaus, welches grösstenteils in der dreigeschossigen Wohnzone liegt, sieht drei Vollgeschosse vor, in welchen insgesamt elf Eigentumswohnungen erstellt werden. Auch für dieses Wohnhaus ist eine separate Tiefgarage vorgesehen. Die verkehrsmässige Erschliessung erfolgt in der Verlängerung der Bildaustrasse und die erforderlichen Besucherparkfelder werden entlang der Meienhaldenstrasse angeordnet.

Der Überbauungsplan mit den dazugehörenden Besonderen Vorschriften sowie das Richtprojekt liegen während 30 Tagen im Vorraum des Bausekretariats (2. OG) im Stadthaus Rapperswil-Jona vom 24. März bis 22. April 2015 zur öffentlichen Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt Rapperswil-Jona unter der Rubrik Auflage- und Referendumsverfahren aufgeschaltet.