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Inhalt

Auflage Überbauungspläne Chrüzacher I + II und Rütistrasse Süd

22. April 2014
Nach dem Erwerb der nördlich und südlich der Rütistrasse im Gebiet Kreuzacker gelegenen Grundstücke haben sich beide neuen Grundeigentümer entschieden, gemeinsam ein Überbauungskonzept ihrer Grundstücke zu erstellen. In enger Zusammenarbeit mit der Stadtbildkommission sind im Verlauf des vergangenen Jahrs die entsprechenden Richtprojekte erarbeitet worden, welche nun Grundlage für die vom Stadtrat genehmigten Überbauungspläne Chrüzacher I und II und Rütistrasse Süd bilden.
Das Überbauungsgebiet Chrüzacher I und II umfasst eine Fläche von rund 8‘800 m2, auf welcher in den verschiedenen Neubauten insgesamt 51 Wohnungen, aufgeteilt in Eigentums- und Mietwohnungen, erstellt werden möchten. Zudem beinhaltet dieses Projekt einen Gewerbeanteil von 750 m2, in welchem nichtstörende Gewerbebetriebe (Büro, Dienstleistungen) vorgesehen sind. Die erforderlichen Autoabstellplätze (total 86) werden in zwei unterirdischen Tiefgaragen zur Verfügung gestellt.

Das Plangebiet Rütistrasse Süd umfasst eine Totalfläche von 7‘800 m2 und beinhaltet insgesamt 43 Eigentumswohnungen. Auch für dieses Projekt ist eine gemeinsame Tiefgarage mit 76 Einstellplätzen vorgesehen, deren verkehrsmässige Erschliessung von Osten ab der Meienbergstrasse erfolgt.

Die Realisierung des Projekts Chrüzacher II bedingt zusätzlich eine Zonenanpassung von 923 m2 von der Wohnzone W2b zur Wohn-/Gewerbezone WG3, wobei in diese Zonenanpassung auch das östlich an das Überbauungsplangebiet angrenzende Nachbargrundstück einbezogen wird. Der dafür notwendige Teilzonenplan liegt zusammen mit den Überbauungsplänen ebenfalls gleichzeitig öffentlich auf. Ebenfalls zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wird der Teilstrassenplan, welcher insbesondere die teilweise Verlegung des Fusswegs zum Frohberg und auch die internen Zufahrtsstrassen regelt.

Die verkehrsmässige Erschliessung der geplanten Überbauungen erfolgt teilweise durch neue Ein- und Ausfahrten auf die Rüti- bzw. Kreuzackerstrasse. Dies bedingt auch eine Anpassung der Rütistrasse auf der gesamten Länge der Plangebiete. Zu diesem Zweck liegt ein in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt und dem kantonalen Polizeikommando ausgearbeitetes Richtprojekt vor. Dieses Richtprojekt war zwingende Voraussetzung seitens der kantonalen Instanzen, wobei das definitive Projekt für die Anpassung der Rütistrasse mit dem dazugehörenden Teilstrassenplan erst nach Genehmigung der Überbauungspläne sowie des Teilzonen- und Teilstrassenplans erfolgt.

Das öffentliche Auflageverfahren dauert insgesamt 30 Tage. Sämtliche Unterlagen liegen vom 23. April bis 22. Mai 2014 im Vorraum des Bausekretariats im 2. Obergeschoss des Stadthauses zur Einsicht auf. Zudem sind sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Stadt Rapperswil www.rapperswil-jona.ch im Onlineschalter unter der Rubrik Auflage- und Referendumsverfahren aufgeschaltet.