Inhalt
Auflage Überbauungspläne Chrüzacher I + II und Rütistrasse Süd
Das Plangebiet Rütistrasse Süd umfasst eine Totalfläche von 7‘800 m2 und beinhaltet insgesamt 43 Eigentumswohnungen. Auch für dieses Projekt ist eine gemeinsame Tiefgarage mit 76 Einstellplätzen vorgesehen, deren verkehrsmässige Erschliessung von Osten ab der Meienbergstrasse erfolgt.
Die Realisierung des Projekts Chrüzacher II bedingt zusätzlich eine Zonenanpassung von 923 m2 von der Wohnzone W2b zur Wohn-/Gewerbezone WG3, wobei in diese Zonenanpassung auch das östlich an das Überbauungsplangebiet angrenzende Nachbargrundstück einbezogen wird. Der dafür notwendige Teilzonenplan liegt zusammen mit den Überbauungsplänen ebenfalls gleichzeitig öffentlich auf. Ebenfalls zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wird der Teilstrassenplan, welcher insbesondere die teilweise Verlegung des Fusswegs zum Frohberg und auch die internen Zufahrtsstrassen regelt.
Die verkehrsmässige Erschliessung der geplanten Überbauungen erfolgt teilweise durch neue Ein- und Ausfahrten auf die Rüti- bzw. Kreuzackerstrasse. Dies bedingt auch eine Anpassung der Rütistrasse auf der gesamten Länge der Plangebiete. Zu diesem Zweck liegt ein in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt und dem kantonalen Polizeikommando ausgearbeitetes Richtprojekt vor. Dieses Richtprojekt war zwingende Voraussetzung seitens der kantonalen Instanzen, wobei das definitive Projekt für die Anpassung der Rütistrasse mit dem dazugehörenden Teilstrassenplan erst nach Genehmigung der Überbauungspläne sowie des Teilzonen- und Teilstrassenplans erfolgt.
Das öffentliche Auflageverfahren dauert insgesamt 30 Tage. Sämtliche Unterlagen liegen vom 23. April bis 22. Mai 2014 im Vorraum des Bausekretariats im 2. Obergeschoss des Stadthauses zur Einsicht auf. Zudem sind sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Stadt Rapperswil www.rapperswil-jona.ch im Onlineschalter unter der Rubrik Auflage- und Referendumsverfahren aufgeschaltet.