Die Stiftung RaJoVita, Stiftung für Gesundheit und Alter Rapperswil-Jona, und die Ortsgemeinde Rapperswil-Jona sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in stationären Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von betagten Einwohnerinnen und Einwohnern. Im bestehenden Reglement über die stationären Einrichtungen im Altersbereich ist nur die Zusammenarbeit mit der Stiftung RaJoVita aufgeführt. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im kantonalen Sozialhilfegesetz ist die Zusammenarbeit mit den Ortsgemeinden explizit aufgeführt. In Absprache mit dem Ortsverwaltungsrat wird deshalb die Ortsgemeinde Rapperswil-Jona neu im Reglement erwähnt. Der Stadtrat übt die Oberaufsicht über die stationären Einrichtungen im Altersbereich aus.
Im Weiteren regelt das Reglement die Rechte und Pflichten der Bewohnenden.
Das Reglement über die stationären Einrichtungen im Altersbereich der Stadt Rapperswil-Jona untersteht dem fakultativen Referendum. Die Auflage findet vom 16. April 2014 bis 25. Mai 2014 statt. Das bestehende Reglement vom 24. Februar 2008 wird ersatzlos aufgehoben.