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Aufhebung Baustopp Pumpwerk Grünfeld

8. April 2024
Der Bau des Pumpwerks Grünfeld ist wegen einer Einsprache blockiert. Der Rückzug der Einsprache konnte nicht mit einer aussergerichtlichen Einigung erreicht werden. Die zahlreichen von der Stadt moderierten Gespräche mit dem Einsprecher und der Wasserversorgung sind gescheitert. Dies obwohl aus Sicht der Stadt eine für alle Beteiligten faire Lösung vorlag. Nun wird die Stadt eine sofortige Aufhebung des Baustopps beim Grünfeld verfügen.

Die Sanierung des Pumpwerks im Grünfeld ist aufgrund einer Einsprache blockiert. Zurzeit kann die Wasserversorgung deshalb kein Wasser aus dem für die Stadt wichtigsten Pumpwerk Grünfeld zur Verfügung stellen.

Aufhebung Baustopp

Die Bauverwaltung verfügt nach den gescheiterten Einigungsversuchen eine sofortige Aufhebung des Baustopps beim Pumpwerk Grünfeld. Ausschlaggebend hierfür ist die geplante Sanierung der Versorgungsleitung ab dem Seewasserwerk Stäfa durch die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland. Eine redundante Wasserversorgung in der «Oberen Zone West» ist im Sommer/Herbst 2024 damit zeitweise nicht mehr sichergestellt. Darüber hinaus stellt die wegen der eingestellten Bauarbeiten offene Grundwasserfassung ein Verunreinigungsrisiko für den Grundwasserträger dar, was auch behoben werden muss.

Die Sanierung der bereits bisher vorhandenen Grundwasserfassung mit einem Pumpwerk im Grünfeld und der unveränderte Weiterbetrieb gemäss bisheriger Konzession führt zu keinen Nachteilen für den Einsprecher. Der Aufhebung des Baustopps stehen folglich keine überwiegenden privaten Interessen entgegen. Hingegen ist die Aufhebung des Baustopps notwendig, um die im öffentlichen Interesse liegende Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung sicherzustellen.

Aufgrund dieser Ausgangslage kann die Stadt mit der Aufhebung des Baustopps nicht zuwarten. Die städtische Baubewilligungsbehörde hat deshalb die Aufhebung des Baustopps verfügt.

Eine aussergerichtliche Einigung mit dem Einsprecher kam nicht zustande. Eine Delegation des Stadtrats bestehend aus Kurt Kälin, Vize-Präsident und Christian Leutenegger, Ressortvorsteher Bau, Liegenschaften hatte zahlreiche Gespräche mit dem Einsprecher und der Wasserversorgung moderiert und die Verhandlungen geführt. Der Stadtrat bedauert, dass keine Einigung erzielt werden konnte, obwohl aus Sicht der Stadt am Schluss eine faire Lösung für alle Beteiligten vorlag.

Stand des Verfahrens

Der Einsprecher hatte seine Einsprache erst während den bereits laufenden Bauarbeiten eingereicht und unter anderem einen sofortigen Baustopp gefordert. Gegen den ablehnenden Entscheid der Stadt erhob der Einsprecher Rekurs beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen und beantragte auch dort vorsorgliche Massnahmen (Baustopp und Nutzungsverbot). Gegen den wiederum ablehnenden Entscheid des Departements erhob der Einsprecher Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht wies die Stadt an, als vorsorgliche Massnahme einen Baustopp zu verfügen.

Das Rekursverfahren betreffend die Einsprache gegen die Baubewilligung für die Sanierung des Grundwasserpumpwerks wurde Ende August 2023 durch das Bau- und Umweltdepartement vollumfänglich zugunsten der Stadt entschieden. Der Entscheid bestätigt, dass das Vorgehen der Stadt im Baubewilligungsverfahren richtig war. Der Entscheid des Bau- und Umweltdepartements wurde vom Einsprecher an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Zurzeit läuft der Schriftenwechsel.

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