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Kinderrechte
1997 hat die Schweiz das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Kraft gesetzt. Die Kinderrechtskonvention anerkennt Kinder als eigenständige Personen. Kinder brauchen besonderen Schutz und deshalb auch besondere Rechte. Das Übereinkommen verlangt, dass bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Kinder und Jugendliche haben das Recht, gesund und unversehrt in der Fürsorge einer Gemeinschaft aufzuwachsen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, ihr Leben zu gestalten und sich am sozialen Leben zu beteiligen.
Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) hat die Kinderrechte in einer einfacheren Sprache publiziert. Auch der Kanton St.Gallen hat dafür eine eigene Webseite.
Der Kanton St.Gallen bietet hierzu gar eine Schatzsuche an.
Zugehörige Objekte
Name | Leitung | Telefon |
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Gesellschaft, Alter | Eberle Luca |