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Öffentliche Auflagen Tempo-30-Zonen „Hanfländer“ und „Eichwies“

6. September 2019
Die Tempo-30-Zonen „Hanfländer“ und „Eichwies“ kommen zur öffentlichen Auflage. Sie sind Bestandteil des flächendeckenden Konzeptes Tempo-30 der Stadt.Die beiden Zonen sowie die notwendigen baulichen Massnahmen wurden in intensiver Zusammenarbeit zwischen der Stadt, der Kantonspolizei sowie dem Büro asa AG, Rapperswil, erarbeitet.

Zone „Hanfländer“ (Nr. 10)
Die Zone erstreckt sich über das Gebiet zwischen der Kreuzstrasse, Alte Jonastrasse, Eisenbahnlinie Richtung Rüti und dem Hangfuss Meienberg und ist flächenmässig die grösste Zone. In der neuen Zone wurden auch die bestehenden Teilzonen „Meienbergstrasse“ und „Spinnereistrasse“ integriert. Im Zentrum der Zone „Hanfländer“ befindet sich die Schulanlage Hanfländer. Die Sicherheit für die Schüler war bei der Planung der Zone ein zentrales Anliegen, weil in Tempo-30-Zonen grundsätzlich die Fussgängerstreifen aufgehoben werden. Mit den geplanten baulichen Massnahmen konnten die Anforderungen an die Schulwegsicherheit jedoch sehr gut erreicht werden.
Der Stadtrat hat die Massnahmenpläne am 8. Juli 2019 genehmigt und zur anschliessenden öffentliche Auflage verabschiedet. Die notwendigen baulichen Massnahmen sind auf den Strassen markiert. Die Kantonspolizei hat die dazugehörende Verkehrsanordnung zur Zonensignalisation Anfang September 2019 ebenfalls zur öffentlichen Auflage verfügt.

Zone „Eichwies“ (Nr. 17)
Die Zone erstreckt sich über das Gebiet zwischen der Schönbodenstrasse, Neue Jonastrasse, Schulweg und Bahnlinie Rapperswil – Uznach. Die Eichfeldstrasse innerhalb der Zone wird als einzige Strasse nicht mit Tempo-30 signalisiert, jedoch verkehrsberuhigt. Bei allen Strassen zwischen der Schönboden- und der Eichfeldstrasse bleiben die Fahrverbote (Signal Nr. 2.13) mit „Zubringerdienst gestattet“ bestehen, damit der Schleichverkehr weiterhin unterbunden bleibt. Der wichtige Langsamsverkehrsübergang Schulweg /Eichwiesstrasse wird optimiert und mit einer Fahrbahnanrampung sicher ausgestaltet.

Der Massnahmenplan wurde vom Stadtrat ebenfalls am 8. Juli genehmigt und zur Auflage verabschiedet. Die baulichen Massnahmen sind markiert. Die Verkehrsanordnung der Kantonspolizei liegt ebenfalls zur öffentlichen Auflage vor.

Sämtliche Unterlagen der beiden Zonen liegen ab dem 10. September im Stadthaus Rapperswil-Jona öffentlich auf. Während die Verkehrsanordnungen nur 14 Tage öffentlich aufliegen, dauert die Auflagefrist für die baulichen Massnahmen 30 Tage.

Zone 30