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Auflageverfahren für Ausbau Rad- und Gehweg Hombrechtikerstrasse
Die Fahrbahnbreite der Hombrechtikerstrasse variiert zwischen 5,5 m und 6 m. Um abschnittsweise den nördlichen Gehweg zu einem gemeinsamen Rad- und Gehweg mit einer Mindestbreite von 3.0 m auszubauen, sind Strassenanpassungen mit geringfügigen Landerwerben notwendig.
Die Führung des Radverkehrs in Richtung Hombrechtikon ist ab der Sonnenblickstrasse bis Hombrechtikerstrasse 48 auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg geplant. Die Radfahrenden können zukünftig den steileren Strassenabschnitt separat und sicherer neben der Fahrbahn befahren. Anschliessend wird der Radverkehr auf Grund der Gegebenheiten (wenig Steigung und viele Ausfahrten) wieder auf die Fahrbahn geleitet und bis zum separaten Radweg westlich des Schwenkelweges auf der nördlichen Fahrspur geführt. Der Radverkehr in Richtung Rapperswil-Jona wird - wie bis anhin - bei der Einmündung des Schwenkelweges vom separaten Radweg auf die Hombrechtikerstrasse geleitet.
Der bestehende Fussgängerstreifen im Bereich des Schwenkelweges muss aus Sicherheits- und Übersichtsgründen ein paar Meter westwärts verschoben werden. Dazu wird die Strassenbreite beim neu geplanten Fussgängerstreifen auf 4.5 m verengt, so können die notwendigen Sichtweiten eingehalten werden. Die Einengung hat zudem eine verkehrsberuhigende Wirkung und senkt das Geschwindigkeitsniveau des motorisierten Verkehrs.
Vom 14. Mai bis 12. Juni 2019 erfolgt das öffentliche Auflageverfahren für die Strassenumgestaltung. Die Unterlagen liegen im Vorraum des Bausekretariats im 2. Obergeschoss des Stadthauses zur öffentlichen Einsicht auf.