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Rathausstrasse mit neuer Parkplatzordnung

3. Mai 2019
An der Rathausstrasse konnte nach langer Projektgeschichte die neue Parkierungsanordnung mit sieben öffentlichen und bewirtschafteten Parkplätzen realisiert werden. Die Anzahl Parkplätze wurde um sechs Parkfelder reduziert und die Verkehrssicherheit für den Veloverkehr durch die neue Längsanordnung verbessert.

Vor wenigen Tagen wurden an der Rathausgasse fast unbemerkt die bisherigen Schrägparkplätze aufgehoben, sieben Längsparkplätze markiert und die neue Parkierungszeit signalisiert.

Dieser unspektakulären Änderung ging eine lange Geschichte voran: Bis in die siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts verfügten noch etliche Häuser entlang der Rathausstrasse über ihre privaten Vorgärten und Plätzchen. Das Leben verlief noch recht beschaulich, mit wenigen Autos, mit einem Trottoir entlang der Strasse und Parkierung im Bedarfsfall auf der Strasse selbst.

Im Zuge der Strassenanpassungen von 1981 kamen die Stadt und die privaten Eigentümer überein, neu das Trottoir auf privatem Grund direkt entlang der Hausfassade zu führen sowie Schrägparkplätze auf öffentlichem Grund ausserhalb der Strasse zu schaffen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten, namentlich die Nutzung der Parkfelder und die Verteilung der Parkgebühren, wurden mittels einer Vereinbarung geregelt und im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen.

Rund dreissig Jahre später drängte sich eine Sanierung der Rathausstrasse auf, zumal auch verschiedene Werkleitungen erneuert werden mussten. Der Umbau des Wohnhauses Rathausstrasse 19, der Wegfall des zugehörigen Gartens und die unbefriedigende Situation mit den unmittelbar am Cityplatz liegenden privaten Parkplätzen waren Anlass, um mit der Strassensanierung auch die vorhandene Parkierungsordnung zu überprüfen.

Ursprünglich war vorgesehen, die bisherige Schrägparkierung beizubehalten. Diese Anordnung wurde jedoch vom Kanton als nicht mehr bewilligungsfähig beurteilt. Die Schrägparkplätze mit den rückwärts auf die Rathausstrasse ausfahrenden Autos stellten eine zu grosse Gefahr für den Veloverkehr dar.

Über die vergangenen Jahre wurde deshalb ein für alle Beteiligten akzeptabler Weg gesucht. Das im Konsens erzielte Schlussergebnis entspricht einem Kompromiss: Statt der dreizehn ursprünglich vorgesehenen Schrägparkplätze mit teilweise privater Nutzung sind jetzt sieben Längsparkplätze markiert, diese 70 cm von der Fahrbahn zurückversetzt. Die Parkplätze sind bewirtschaftet mit maximaler Parkierungszeit von 90 Minuten à derzeit Fr. 1.50 pro Stunde (Tarifzone 1). Der öffentliche Gehweg führt weiterhin über die privaten Grundstücke entlang den Gebäudefassaden. Die Parkplätze befinden sich weitgehend auf öffentlichem Grund. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten, namentlich die Verteilung der Einnahmen aus Parkierungsgebühren, sind in einer neuen Vereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Jahren geregelt. Die öffentlich-rechtliche Gültigkeit dieses Konzepts wird durch den mittlerweile genehmigten Teilstrassenplan gesichert.

In allernächster Zeit werden nun noch die alten Betontöpfe durch neue Blumenbeete aus Holz, sogenannte Hochbeete, ersetzt. Damit findet dieses langjährige Geschäft ohne Rechtsstreit auch seinen optischen Abschluss.

Rathausstrasse