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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
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Nachhaltigkeitskonzept für Veranstaltungen

6. Oktober 2022
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sowie Veranstaltungen in städtischen Liegenschaften werden ab Frühling 2023 zur ökologischen Nachhaltigkeit verpflichtet.

Der Stadtrat hat entschieden, dass einzureichende Gesuche für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund oder in städtischen Liegenschaften neu mit einem Nachhaltigkeitskonzept ergänzt werden müssen. Aktuell vorgesehen ist, dass im Bewilligungsverfahren neu die Module Abfall und Mobilität eingeführt werden sollen. Es ist geplant, eine entsprechende Vorlage auf der Webseite zur Verfügung zu stellen. Als Unterstützung für Veranstalter ist zudem vorgesehen, auf der städtischen Webseite Hinweise beispielsweise auf Geschirrmobile und weitere Angebote in der Umgebung zu veröffentlichen.

Im Verlaufe des Herbstes wird mit Eventveranstaltern ein runder Tisch über die konkrete Ausgestaltung des Nachhaltigkeitskonzepts durchgeführt.

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