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Lohngleichheitsanalyse Stadt- und Schulverwaltung sowie Lehrpersonen
Am 1. Juli 2020 trat die Revision des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, SR 151.1; GlG) in Kraft. Sie verpflichtet grössere Arbeitgeber zu einer Lohngleichheitsanalyse. Die Stadt Rapperswil-Jona führte die Analyse im Jahr 2021 nach den gesetzlichen Richtlinien für die Mitarbeitenden der Stadt- und Schulverwaltung sowie bei den Lehrpersonen durch. Insgesamt wurden 847 Arbeitnehmende untersucht, davon knapp drei Viertel Frauen und gut ein Viertel Männer. Das Ergebnis fiel durchwegs positiv aus. Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede konnten keine festgestellt werden.