Kopfzeile

Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Entwurf für eine neue Gemeindeordnung mit Stadtparlament liegt vor

17. Dezember 2021
Der Stadtrat hat im Dialog mit den Parteien einen Entwurf für eine neue Gemeindeordnung mit Stadtparlament erarbeitet. Der Entwurf wird nach den jüngsten Gesprächen mit den Parteien bereinigt und der Bevölkerung anschliessend zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Bürgerversammlung soll im November 2022 über die neue Gemeindeordnung mit Stadtparlament befinden oder das Geschäft an die Urne verweisen. Die Einführung des Parlaments wäre im Falle der Zustimmung per 1. Januar 2025 vorgesehen.

Der Stadtrat pflegt seit Ende 2020 einen engen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Ortsparteien über eine allfällige Einführung eines Stadtparlaments. Im Frühjahr 2021 einigten sich Stadtrat und Parteien darauf, dass der Stadtrat unter Mitwirkung der Parteien eine Vorlage für eine neue Gemeindeordnung mit Stadtparlament ausarbeiten soll. Unterdessen liegt ein entsprechender Vorschlag vor, der mit den Parteien diskutiert wurde. Der Stadtrat wird den Entwurf der neuen Gemeindeordnung aufgrund der Rückmeldungen noch einmal beraten, wo nötig anpassen und anschliessend zu Handen einer öffentlichen Vernehmlassung verabschieden.

Die öffentliche Vernehmlassung, an der sich alle Einwohnerinnen und Einwohner beteiligen können, soll zwischen anfangs März bis Ende April 2022 via E-Mitwirkung stattfinden. Im Anschluss an die öffentliche Vernehmlassung wird der Stadtrat die Vorlage finalisieren und der Bürgerschaft an einer separaten Bürgerversammlung, voraussichtlich im November 2022, unterbreiten.

Tritt die Bürgerversammlung auf die neue Gemeindeordnung mit Stadtparlament ein, kann sie über das Geschäft entweder abschliessend beschliessen oder es an die Urne verweisen. Eine Urnenabstimmung muss von mindestens einem Drittel der Bürgerversammlung verlangt werden. Im Falle einer Annahme der neuen Gemeindeordnung durch die Bürgerversammlung oder durch die Stimmbevölkerung an der Urne könnten im September 2024 die Wahlen für Stadtrat und Parlament stattfinden und die Einführung des Parlaments per 1. Januar 2025 erfolgen.

Gemeindeordnung