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Stellungahme zur Abstimmungsbeschwerde von Bruno Hug zur Urnenabstimmung vom 9. Mai 2021 über den Kredit betreffend Kosten Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG)

9. Juli 2021
Der Stadtrat hat seine Stellungnahme zur Abstimmungsbeschwerde von Bruno Hug zur Urnenabstimmung über den Kredit betreffend Kosten ZSG zuhanden des Departements des Innern verabschiedet. Er kommt zum Schluss, dass die Abstimmungsunterlagen und die Abstimmungsfrage klar formuliert waren. Die Stimmbürgerschaft wurde verständlich darüber informiert, dass es sich beim Kredit zur Deckung der Kosten der ZSG um eine wiederkehrende Ausgabe handelt. Auch ist die Verwendung des Begriffs Kredit korrekt. Eine freie Willensbildung war jederzeit gewährleistet.

Die Abstimmungsfrage lautete „Wollen Sie dem Kredit für die ungedeckten Kosten der neuen Schiffsstegvereinbarung mit der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft ab 2022 von Fr. 600‘000.— zustimmen?“. Das Wort „ab“ deutet im allgemeinen Sprachgebrauch klar auf eine wiederkehrende Ausgabe hin, welche im Jahr 2022 startet. Auch in der Abstimmungsbotschaft wird wiederholt von einer wiederkehrenden Ausgabe gesprochen. Der Begriff „Kredit“ ist zudem nicht wie in der Abstimmungsbeschwerde gerügt, für eine einmalige Ausgabe reserviert. Gemäss Anhang zur Gemeindeordnung sind auch wiederkehrende Kredite Ausgaben.

Kritisiert wurde überdies, dass der Vertrag mit dem Zürcher Verkehrsverbund (ZVV), in welchen die ZSG integriert ist, nicht offengelegt und die Eckdaten nicht dargelegt wurden. Der Vertrag mit dem ZVV wird vom Stadtrat aufgrund der Eckdaten, die ihm mit der Volksabstimmung vorgegeben wurden, vereinbart: Das Volk hat jährlich wiederkehrende Ausgaben in der Höhe von Fr. 600‘000.— bewilligt. Damit kann der Stadtrat den Vertrag mit dem ZVV abschliessen.

Der Stadtrat hat zu Kenntnis genommen, dass eine recht grosse Minderheit von 44 Prozent der Stimmberechtigten die ZSG-Vorlage abgelehnt hat. Verschiedene Argumente, die gegen die Vorlage ins Feld geführt wurden, nimmt der Stadtrat ernst. Die Kritik, wonach die Abstimmungsinformationen nicht rechtens sondern intransparent und tendenziös gewesen seien, weist er zurück. Die Stimmbürger wurden korrekt und mit den für die Beurteilung der Vorlage relevanten Informationen bedient. Auf dieser Basis hat eine klare Mehrheit der Stimmbürgerschaft der Vorlage zugestimmt.

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