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Inhalt

Statuten der Pensionskasse; Revision; fakultatives Referendum

4. Mai 2020
Die Statuten der Pensionskasse Stadt Rapperswil-Jona unterstehen dem fakultativen Referendum.

Die Pensionskasse der Stadt Rapperswil-Jona ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Rapperswil-Jona. Sie bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und seiner Ausführungsbestimmungen. Sie versichert die Arbeitnehmenden der Stadt nach Massgabe ihrer Reglemente gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todes. Die Pensionskasse kann weitere Arbeitgeber mit einer schriftlichen Anschlussvereinbarung anschliessen und deren Arbeitnehmenden in die Versicherung aufnehmen. Die Statuten sind überarbeitet und der heutigen Situation angepasst worden.

Im Zusammenhang mit den demografischen Veränderungen und dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld ist es notwendig, die Leistungsgarantien, welche im Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat gewährt wurden, ebenfalls entsprechend anzupassen. Diese Leistungsgarantien sind im Vorsorgereglement der Pensionskasse geregelt. Konkret geht es um die Senkung des Umwandlungssatzes ab 2020 innert drei Jahren auf neu 5,5 %. Die Senkung erfolgt ab einem Umwandlungssatz von 6 %, das heisst, dass diese 8,33 % ausmacht und auf die Leistungsgarantien entsprechend in Dreijahresschritten reduziert werden. Diese Regelung ist mit den Vertretern der Arbeitnehmenden kommuniziert und vereinbart worden.

Die Statuten unterstehen vom 6. Mai bis 15. Juni 2020 dem fakultativen Referendum.

Referendum