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Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO); Totalrevision der Statuten; Genehmigungsbeschluss durch Stadtrat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums

16. August 2019

Die Stadt Rapperswil-Jona ist Zweckverbandsmitglied der Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO), deren Statuten einer Totalrevision unterzogen werden. Inhaltlich ändert dabei nicht viel. Der Stadtrat stimmt den neuen Statuten zu. Dieser Beschluss untersteht vom 20. August – 30. September 2019 dem fakultativen Referendum.

Anlass für die Statutenrevision ist das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich. Dieses erfordert die Überarbeitung der Statuten aller bestehenden Zweckverbände und somit auch des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Zürcher Oberland. Der KEZO-Zweckverband legt nun den Verbandsgemeinden einen ausgewogenen Vorschlag vor, verabschiedet durch die Delegiertenversammlung vom 30. August 2018. Diesem Vorschlag müssen alle 36 Gemeinden einzeln zustimmen. Bei einer einzigen Ablehnung treten die revidierten Statuten nicht in Kraft.

Die Statutenrevision ist in erster Linie formeller Art. Inhaltlich ändert sich nicht viel und insbesondere nichts Substantielles. Die KEZO kann sich neu für bestimmte Aufgaben an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stimmenzahl für Volksinitiativen wird von 1‘000 auf 2‘000 Unterschriften erhöht. Die Gemeindevorstände bestimmen die Delegierten. Für Investitionen in Liegenschaften des Finanzvermögens sowie für Veräusserungen von Liegenschaften des Finanzvermögens bis 4 Mio. Franken ist der Verwaltungsrat zuständig, darüber die Delegiertenversammlung. Ebenso bestimmt der Verwaltungsrat unverändert über neue, im Budget enthaltene Ausgaben bis 1 Mio. Franken bzw. für wiederkehrende bis Fr. 100‘000.— sowie für nicht budgetierte einmalige Ausgaben bis Fr. 500‘000.— bzw. bis Fr. 50‘000.— für wiederkehrende Ausgaben.

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2019 der Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) zugestimmt. Der Be-schluss untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft vom 20. August – 30. September 2019.

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