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Rechnungsergebnis 2018

5. April 2019
Die Stadt Rapperswil-Jona schliesst das Rechnungsjahr 2018 mit einem Ertrags-überschuss von rund 14,2 Mio. Franken ab. Dieser erfreuliche Rechnungsabschluss ist überwiegend das Resultat von Mehreinnahmen, insbesondere von Nachsteuern (rund 5 Mio. Franken über Budget) und von Steuern juristischer Personen (rund 4 Mio. Franken über Budget). Ausgabenseitig hat die Stadt mit einem Minderaufwand von 0,54 % abgeschlossen.

Die Jahresrechnung der Stadt Rapperswil-Jona für das Jahr 2018 schliesst bei einem Gesamtaufwand von Fr. 159‘388‘946.— und einem Gesamtertrag von Fr. 173‘628‘214.—  mit einem Ertragsüberschuss von rund 14,2 Mio. Franken ab. Im Voranschlag war ein Aufwandüberschuss von Fr. 2‘177‘800.— vorgesehen. Die Abweichungen zum Budget belaufen sich somit auf insgesamt rund 16,4 Mio. Franken.

Die Einnahmen aus den laufenden Einkommens- und Vermögenssteuern sind überaus erfreulich. Insgesamt ist die Steuerkraft pro Einwohner (natürliche und juristische Personen) mit Fr. 4‘460.—  beinahe Fr. 500.— höher als im Vorjahr. Damit rückt die Stadt bezüglich Steuerkraft vom zweiten auf den ersten Platz aller 77 Gemeinden des Kantons St. Gallen vor.

Die Steuereinnahmen liegen insgesamt rund 12 Mio. Franken über dem Voranschlag. Die wichtigsten Abweichungen gegenüber dem Budget beruhen insbesondere auf höheren Steuereinnahmen bei den juristischen Personen (4,2 Mio. Franken über Budget) sowie bei den Nachzahlungen für frühere Jahre (rund 5 Mio. Franken über Budget). Insbesondere die Nachzahlungen unterliegen grossen Schwankungen und sind nur schwer vorhersehbar.

Ausgabenseitig hat die Stadt mit einem Minderaufwand von 0,54 % abgeschlossen. Die Personalaufwendungen liegen 0,16 % über dem Budget und der Sachaufwand 5,08 % unter dem Budget.

Einordnung des Rechnungsergebnisses ins finanzpolitische Umfeld

Die Vorgaben gemäss Finanzleitbild, nämlich eine Reservestellung von rund 20 Steuerprozenten, eine Nettoschuld je Einwohner in der Regel zwischen Fr. 1’000.— und Fr. 5’000.— sowie ein Selbstfinanzierungsgrad im gleitenden Vierjahresmittel von mindestens 100 % sind eingehalten. Das Eigenkapital beträgt per 31. Dezember 2018 27,6 Millionen Franken; dies entspricht rund 31 Steuerprozenten.

Der positive Rechnungsabschluss ist insbesondere im Hinblick auf den XV. Nachtrag zum Steuergesetz des Kantons St.Gallens sowie auf das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung erfreulich. Beide Vorlagen dürften mit substantiellen Steuerausfällen bei den Gemeinden verbunden sein. Aufgrund der gesunden finanziellen Basis ist die Stadt für die bevorstehenden Reformen gut gerüstet.

Verwendung des Ertragsüberschusses

Gemäss Art. 112 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; GG) wird ein Ertragsüberschuss dem Eigenkapital zugewiesen, für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen verwendet oder in Vorfinanzierungen für künftige Ausgaben oder für künftigen Aufwand eingelegt.

Der Stadtrat wird der Stimmbürgerschaft an der Bürgerversammlung vom 6. Juni 2019 beantragen, den Ertragsüberschuss für eine Vorfinanzierung für das Kinder- und Jugendzentrum Zeughausareal von 1,5 Mio. Franken und einer Vorfinanzierung für die Renaturierung der Trockenplätze und den öffentlichen Seezugang Lido von 1 Mio. Franken zu verwenden sowie zusätzliche Abschreibungen von insgesamt Fr. 11‘739‘267.— vorzunehmen.

Rechnungsheft