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Einführung Stadtparlament: Auswertung E-Mitwirkung

28. Juni 2022
Der Stadtrat hat die Ergebnisse der öffentlichen Vernehmlassung ausgewertet. Insgesamt äusserten sich die Teilnehmenden überwiegend zustimmend zur Frage der Einführung eines Parlaments. Sie stimmen auch inhaltlich mehrheitlich mit den Eckpunkten der Vorlage überein, wie sie der Stadtrat in enger Zusammenarbeit mit den Parteien erarbeitet hat. In einigen Punkten übernimmt der Stadtrat die Anregungen aus der E-Mitwirkung.

Der Stadtrat unterbreitete den Entwurf für eine neue Gemeindeordnung mit Stadtparlament vom 1. März bis Ende April 2022 einer öffentlichen Vernehmlassung via E-Mitwirkung. Die E-Mitwirkung war unterteilt in eine Befragung zu spezifischen Kernthemen und bot die Möglichkeit für Text-Rückmeldungen zu mehreren Kapiteln.

Eine grosse Mehrheit befürwortet die Änderung der Organisationsform von einer Stadt mit Bürgerversammlung hin zur Einführung eines Parlaments. Auch bei den weiteren Fragen zu den Kernthemen stimmen die Teilnehmenden grossmehrheitlich deutlich zu.

Schule
Klärungsbedarf zeigt sich zur zukünftigen Organisation der Schule. Dies insbesondere aufgrund des Umstands, dass das Schulpräsidium nicht mehr ins Amt gewählt wird und auf einen Schulrat verzichtet werden soll. Stadtrat und Schulrat haben sich deshalb mit der Thematik noch einmal auseinandergesetzt. In der heutigen Organisation sind die Schulleitungen direkt dem Schulpräsidenten unterstellt. Die Geschäftsleitung der Schule bestehend aus dem Schulpräsidenten, den führenden Mitarbeitenden der Verwaltung und Vertretungen der Schulleitungen und der Lehrpersonen hat heute als Gremium keine Entscheidungsbefugnisse.

Schulrat und Stadtrat bevorzugen im Parlamentssystem eine Lösung mit einer zusätzlichen Stelle «Leitung Bildung», welche direkt dem Schulpräsidenten unterstellt ist und für die Führung der Schulleitungen verantwortlich zeichnet. Damit kann die Fachkompetenz in der obersten Verwaltungsstufe unabhängig vom Wahlmodus für das Schulpräsidium sichergestellt werden. Die Geschäftsleitung der Schule soll neu Entscheidungsbefugnisse erhalten, insbesondere jene, die heute dem Schulrat zustehen, wie zum Beispiel die Anstellung von Schulleitungspersonen, die Evaluation von Schulentwicklungsthemen und der Einführung von pädagogischen Projekten sowie die Verabschiedung der Klassenplanung zu Handen des Stadtrats.

Ständige Kommissionen/Bildungskommission
Zum Teil widersprüchliche Rückmeldungen gab es bei der Frage der ständigen Kommissionen. Es wurde wiederholt die Schaffung einer Bildungskommission gefordert. Der Stadtrat ist der Auffassung, mit der Klärung zur Organisationsform der Schule aufzeigen zu können, wie die Kompetenzen des heutigen Schulrats neu aufgeteilt werden können. Das Festlegen einer ständigen Bildungskommission in der Gemeindeordnung als Ersatz des heutigen Schulrats erachtet er als nicht sachgerecht. Dem Stadtparlament steht es hingegen frei, ständige Kommissionen über das Geschäftsreglement zu bilden.

Volksmotion
Zahlreiche Teilnehmende wünschen die Beibehaltung der Volksmotion, auf welche der Stadtrat bei der Einführung des Parlaments verzichten wollte. Aufgrund der Rückmeldungen wird die Volksmotion beibehalten. Allerdings wird das Quorum von 200 auf 500 Unterschriften erhöht. Zudem ist der Stadtrat bereit, auf die mehrfach geäusserte Forderung der Reduktion der Fraktionsgrösse von vier auf drei Mitglieder einzugehen.

Wahl Stadtpräsidium
Der Stadtrat hält daran fest, dass ausschliesslich das Stadtpräsidium in einer separaten Wahl bestellt wird. Hingegen ist er bereit, auf die Forderung, wonach das Stadtpräsidium aus der Mitte des Stadtrats gewählt werden soll, einzutreten. Die Kandidatur für das Stadtpräsidium wird so insbesondere für bisherige Mitglieder des Stadtrats attraktiver.

Gestrichen wurde zudem die Bestimmung, wonach das Stadtparlament die Abordnungen der Stadt in staatliche Kommissionen und privatrechtliche Organisationen wählen soll. Die Beträge für das obligatorischen Referendum für den Erwerb von Grundstücken und die Veräusserung und Begründung von Baurechten werden in Anlehnung an die übrigen Investitionsausgaben der Investitionsrechnung auf 8 Mio. Franken angesetzt.

Die bereinigte Gemeindeordnung wird bis Ende Juli 2022 vom Amt für Gemeinden vorgeprüft. Im Anschluss daran werden allenfalls letzte Bereinigungen vorgenommen. Über die bereinigte Vorlage wird die Bürgerversammlung vom 3. November 2022 beraten und entscheiden. Tritt die Bürgerversammlung auf die Vorlage ein, können zu einzelnen Artikeln der Gemeindeordnung Anträge gestellt werden. Die durch die Bürgerschaft bereinigte Schlussfassung der Gemeindeordnung mit Stadtparlament kann durch die Bürgerversammlung verabschiedet oder an die Urne verwiesen werden.

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