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Inhalt

Mitwirkung zum Sondernutzungsplan Gewässerraum Lattenbach

14. Januar 2022

Aufgrund des revidierten Gewässerschutzgesetzes des Bundes (GSchG; SR 814.20) und dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG; sGS 731.1) muss der Gewässer-Baulinienplan für den Lattenbach aus dem Jahr 1997 überprüft und an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Die Bevölkerung ist eingeladen, an der Planung mitzuwirken.

Die Festlegung des Gewässerraums erfolgt mittels Sondernutzungsplan (Art. 29 PBG) und dessen Abgrenzung mittels «Baulinien Gewässerraum». Damit können klare Grundlagen für geplante und zukünftige Bauvorhaben entlang dem Lattenbach geschaffen werden. Die gewachsene Bebauungsstruktur soll zweckmässig weitergeführt werden können und dem Bach soll der für den nachhaltigen Hochwasserschutz, der Ökologie und der Zugänglichkeit notwendigen Raum gesichert werden.

Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung liegen während 30 Tagen, das heisst ab Dienstag, 18. Januar 2022, bis Mittwoch, 16. Februar 2022, im Vorraum des Ressortsekretariats Bau, Liegenschaften im 2. OG des Stadthauses zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf.

Lattenbach