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Ausseneisfeld im Lido muss instand gesetzt werden

18. Juni 2021
Das Ausseneisfeld bei der Eisanlage Lido muss instand gesetzt werden. Für die Instandsetzungsarbeiten sowie die Beschaffung einer mobilen Eisfeldbahn hat der Stadtrat einem Kredit über Fr. 420‘000.— zugestimmt. Der Kredit untersteht dem fakultativen Referendum.

Das Ausseneisfeld bei der Eisanlage Lido wurde im Jahr 1997 als provisorische Eisfläche erbaut. Aktuell treten immer mehr Stellen zutage, bei welchen die Kälteerzeugung nicht mehr ausreichend funktioniert. Senkungen und Luftblasen zwischen der Quarzsandschicht und dem Sandbelag, in dem die Kühlleitungen eingelegt sind, führen zu einer verminderten Kälteübertragung. Dadurch sowie durch die Sonneneinstrahlung wird das Eis stellenweise aufgeweicht, es entstehen unerwünschte Wasserlachen, Unebenheiten und unterschiedliche Eisstärken. Die Eismeister haben auch diese Saison wieder alles Denkbare unternommen, um das Eis für die Öffentlichkeit und Vereine befahr- und bespielbar zu halten. Je nach Witterung ist dies aber ein schweres Unterfangen. Das Eis musste diverse Male wegen gefährlicher Situationen gesperrt und die Anlage bereits Mitte Februar komplett ausser Betrieb genommen werden.

Für die verschiedenen Nutzergruppen stellt dieser Zustand eine unhaltbare Situation dar. Eine Instandsetzung ist unabdingbar, damit im Oktober 2021 die Ausseneisfläche wieder bereitgestellt werden kann.

Der Stadtrat hat sich für den Kauf einer mobilen Eisanlage entschieden. Somit kann das Ausseneisfeld auch für die kommenden Jahre an seinem angestammten Platz verbleiben, ehe aufgrund der Ergebnisse der aktuell laufenden Sportstättenplanung sowie der darauffolgenden Detailplanungen allenfalls ein neuer Standort zum Thema wird. Die mobile Anlage bleibt auch danach im Eigentum der Stadt oder kann weiterverkauft werden.

Für Instandsetzungsarbeiten sowie die Beschaffung einer mobilen Eisfeldbahn ist ein Kredit von insgesamt Fr. 420‘000.— notwendig. Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 10. Juni 2021 diesem Vorhaben und dem notwendigen Kredit zugestimmt. Der ausserordentliche Kredit untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft vom 21. Juni 2021 bis am 30. Juli 2021. Die Unterlagen können in dieser Zeit während den üblichen Öffnungszeiten im Stadthaus bei der Stadtkanzlei eingesehen werden.

Eisfeld