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Information und Mitwirkung zum Sondernutzungsplan Wagnerbach, Abschnitt 1 mit Gewässerraum-Festlegung
Die Stadt möchte den Gewässerraum mit Baulinien in einem entsprechenden Sondernutzungsplan festlegen. Damit können klare Verhältnisse für geplante und zukünftige Bauvorhaben entlang dem Wagnerbach geschaffen werden.
Die gewachsene Bebauungsstruktur soll zweckmässig weitergeführt werden können und dem Bach soll der für den nachhaltigen Hochwasserschutz, der Ökologie und der Zugänglichkeit notwendige Raum gesichert werden. Durch den Bachausbau im Jahre 2002 wurde der Wagnerbach auch revitalisiert. Entsprechend kann das bestehende Gerinne als naturnah bezeichnet werden. Ab der technischen Böschungsoberkante überlagert sich der Raum für den technischen Zugang mit dem ökologischen Bereich. Dies ist aufgrund der dichten Überbauung verhältnismässig.
Der Gewässerraum wird soweit wie möglich zentrisch festgelegt. Abweichungen ergeben sich aufgrund der Gerinnegeometrie, Böschungsneigung und des Zugänglichkeitsstreifens.
Unter www.mitwirken-rapperswil-jona.ch können bis zum 12. Mai 2021 Stellungnahmen zum Sondernutzungsplan Wagnerbach, Abschnitt 1 erfasst und eingereicht werden.
Vom 13. April bis 12. Mai 2021 besteht zudem die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadthaus (2. Obergeschoss) einzusehen.