Inhalt
Öffentliche Auflage Sondernutzungsplan „Seehof-/Seeblickstrasse“
Eine 2011 erstellte Zustandsanalyse hat gezeigt, dass der bauliche Innensanierungsbedarf für einen Erhalt der bestehenden Bauten unverhältnismässig gross wäre. Es wird eine Neuentwicklung einer zukunftsgerichteten Wohnüberbauung angestrebt. Auf dem zu überbauendem Perimeter sollen im Sinne einer Verdichtung und Aufwertung hochwertige Neubauten entstehen, welche sich optimal in die vorhandene Quartierstruktur einfügen und gleichzeitig eine quartierverträgliche Verdichtung ermöglichen. Die Wohnungen sollen einen hohen Gebrauchswert aufweisen und unterschiedliche Wohnbedürfnisse abdecken.
Mit dem Sondernutzungsplan soll eine städtebaulich und architektonisch überzeugende Neuentwicklung des Areals mit erhöhter Wohnqualität und einem attraktiven Freiraum sichergestellt werden. Mit diesem hohen Qualitätsanspruch soll die Eingliederung in das bestehende Ortsgefüge gewährleistet werden. Gleichzeitig wird durch eine massvolle
innere Nachverdichtung ein haushälterischer Umgang mit dem Boden sichergestellt. Abgestimmt auf den Standort wird die Erschliessung des Areals für den motorisierten Individualverkehr und den Langsamverkehr in zweckmässiger Form erstellt. Es soll attraktiver Wohnraum insbesondere für verschiedene Generationen erhalten werden.
Die öffentliche Planauflage findet während 30 Tagen vom 26. Januar bis 24. Februar 2021 statt. Sondernutzungsplan und Baugesuch liegen koordiniert auf. Während der Auflagefrist kann auf dem Bausekretariat (Büro 210, 2. Obergeschoss Stadthaus; Öffnungszeiten jeweils morgens von 08.30 – 11.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung) in die aufliegenden Pläne Einsicht genommen werden. Die Unterlagen können auch auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona, Rubrik Auflage- und Referendumsverfahren, eingesehen werden.