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Nachfolgeregelung des Kaminfegerwesens

28. Oktober 2020

Mit der Geschäftsaufgabe per 30. September 2020, des amtlichen Kaminfegermeisters Urban Kohler, wurde durch den Stadtrat von Rapperswil-Jona eine Nachfolgereglung für das Kaminfegerwesen in der Stadt Rapperswil-Jona beschlossen. In der Stadt Rapperswil-Jona übte Urban Kohler die Kaminfegerdienste aus. Zusätzlich beschäftigte er seit drei Jahren im Teilzeitverhältnis den Kaminfegermeister Daniel Hardegger, der in Uznach und Schmerikon als Kaminfegermeister gewählt ist.

Gemäss Art. 26 ist als Kaminfeger nur wählbar, wer das eidgenössische Diplom oder, den Fachausweis gemäss dem Bundesgesetz über die Berufsbildung oder einen gleichwertigen ausländischen Ausweis besitzt. Daniel Hardegger verfügt über diese Voraussetzungen für die Wählbarkeit. Ein anderer Kaminfegermeister ist in der Stadt Rapperswil-Jona nicht tätig.

An der Stadtratssitzung vom 30. März 2020 wurde Daniel Hardegger Kaminfegermeister, Schulstrasse 7a, 8640 Rapperswil, Tel: 055 210 48 50, E-Mail: (kaminfeger.hardegger@sunrise.ch) für das ganze Stadtgebiet Rapperswil-Jona gewählt. Mit der Wahl übernimmt Daniel Hardegger die Angestellten sowie die Firmenräumlichkeiten von Urban Kohler. Daniel Hardegger wird nebst in Rapperswil-Jona auch weiterhin in den Gemeinden Uznach und Schmerikon als Kaminfegermeister verantwortlich und tätig sein. Das Gesetz über den Feuerschutz Art. 24 (FSG 871.1) verlangt, dass wärmetechnische Anlagen auf Kosten des Besitzers vom amtlich bestellten Kaminfeger oder durch dessen Angestellten periodisch kontrolliert und, wenn nötig, gereinigt werden müssen.

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