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Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Parkbewilligungen

Mit wenigen Ausnahmen sind die öffentlichen Parkplätze in Rapperswil-Jona gebührenpflichtig. Für einen grossen Teil der Parkierungsanlagen besteht die Möglichkeit, Wochen-, Monats- oder Jahresparkbewilligungen zu erwerben. Keine Bewilligungen sind für die Parkhäuser See, Schanz und Bühl, sowie die Parkplätze Kreuz und Eishalle erhältlich.

Es ist möglich die Parkgebühren auf sämtlichen von der Stadt bewirtschafteten Parkierungsanlagen via

  • Twint
  • Parkingpay
  • EasyPark

zu bezahlen.


Wie gelange ich zu einer Parkbewilligung?
Folgende Schritte müssen Sie unternehmen:

  • Wählen Sie auf der Homepage www.parkingpay.ch den Button "Registrieren"
  • Erfassen der Personalien
  • Erfassen der Kennzeichen aller Fahrzeuge, mit welchen zulasten Ihres Parkingpay-Kontos parkiert werden darf
  • Daten überprüfen und bestätigen
  • Konto aktivieren und nach Ihren Bedürfnissen einrichten
  • Konto laden. Der Saldo muss mindestens der Höhe der Kosten der Parkbewilligung entsprechen. Es erfolgt keine Rechnungsstellung durch Parkingpay.
  • Das Anbringen einer Vignette ist seit Sommer 2018 nicht mehr nötig!


Ich will mich nicht registrieren, brauche aber trotzdem eine Bewilligung. Was kann ich tun?
Sie können Parkbewilligungen auch am Schalter an der Bollwiesstrasse 4 beziehen.

Ohne ein Parkingpay-Konto können Sie jedoch folgende Leistungen nicht nutzen:

  • Mail oder SMS-Benachrichtigung vor Ablauf der Gültigkeit der Parkbewilligung
  • Kontoauszug / Parkgebührenauszug erstellen
  • Bestellen der Parkbewilligung via Smartphone


Wie bezahle ich künftig meine Parkkarte?
Mit der Registratur bei Parkingpay können Sie zwischen zwei folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:

  • Vorauszahlung mittels Kredit-, oder Debitkarte oder mittels Einzahlungsschein
  • Monatlich auf Rechnung mit Belastungsermächtigung zulasten eines Bankkontos (LSV) oder zulasten eines Postkontos (DebitDirect)
  • Juristische Personen haben die Möglichkeit, Parkkarten gegen Rechnung zu beziehen


Wie behalte ich die Übersicht über die Gültigkeit meiner Parkbewilligung?
Als registrierte/r Nutzerin oder Nutzer können Sie Ihr Konto so einrichten, dass Sie vor Ablauf der Gültigkeit der Parkbewilligung entweder eine SMS- oder eine E-Mail Nachricht erhalten. Die Frist zur Erinnerung ist frei wählbar.

Haben Sie kein Konto bei Parkingpay eingerichtet, empfehlen wir Ihnen eine Erinnerung in Ihrem Terminkalender einzurichten. Damit verhindern Sie, dass Sie den Ablauf der Gültigkeit Ihrer Parkkarte verpassen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.parkingpay.ch oder beim Ressort Sicherheit unter der Tel. Nr. 055 225 70 98

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