Kopfzeile

Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Hundekontrolle

Meldepflicht der Hundehalter/Halterin

Personen, welche erstmalig einen Hund halten wollen, müssen sich betreffend Registration ihres Hundes zuerst bei der Wohngemeinde (Rapperswil-Jona) melden, um als Hundehalter bzw. Hundehalterin registriert zu werden. Anschliessend können sie wie bisher bei ihrem Tierarzt / ihrer Tierärztin den Hund bei der Datenbank AMICUS registrieren lassen. Unter „Action“ finden Sie die Anmeldemaske.

Die Hundehalterin oder der Hundehalter entrichtet der Wohnsitzgemeinde für jeden von ihr oder ihm im Kanton gehaltenen Hund, der älter als drei Monate ist, eine Hundesteuer.

Die Hundesteuer, welche zu Beginn des Kalenderjahres fällig wird, beträgt in Rapperswil-Jona für einen Hund je Kalenderjahr Fr. 140.--.

 

Weitere Informationen

Zugehörige Objekte