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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
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Inhalt

Gesamtprozess Ortsplanungsrevision

Mit dem neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen haben die Gemeinden den Auftrag erhalten, ihre Ortsplanung bis 2027 einer Gesamtrevision zu unterziehen. Die Stadt Rapperswil-Jona hat die Mandate zur Erarbeitung der revidierten Ortsplanung vergeben, die Eckpunkte für das Vorgehen definiert und die Aufträge für eine Test­planung erteilt. Das Projekt der Ortsplanungsrevision wird unter dem Titel «StadtLebensRaum 2040» zusammengefasst und umfasst die Themenbereiche Siedlung, Mobilität und Freiraum. Als Grundlage für die Ortsplanungsrevision und den Mitwirkungsprozess dienen unter anderem der vom Stadtrat verabschiedete Entwurf für ein Gesamtverkehrskonzept 2040 (link), die kurz vor dem Abschluss stehende Sportstätten­planung sowie weitere bestehende Planungsgrundlagen wie etwa das Grün- und Freiraumkonzept oder das Velo- und Fussverkehrskonzept.

Als Ausgangspunkt für die Ortsplanungsrevision hat der Stadtrat übergeordnete Grund­sätze zu den Themen Siedlung, Mobilität und Freiraum formuliert, welche der Bevölkerung zusammen mit den Informationen zum Mitwirkungsprozess in Form eines Flyers (link) bekannt gemacht wurden. Dem Stadtrat geht es bei der zukünftigen Entwicklung darum, die Vielfalt der Stadt und das Leben im öffentlichen Raum zu fördern. Anste­hende Entwicklungen sollen als Chance wahrgenommen werden. Dabei steht eine nachhaltige Stärkung der städtischen Zentrumsfunktion im bestehenden Siedlungs­gebiet im Zentrum. Eine grosse Herausforderung für die Stadt ist die Mobilität. Die Bevölkerung soll sich in der Stadt zuverlässig uns sicher bewegen können. Der Stadtrat hat sich mit dem Thema bereits intensiv auseinandergesetzt und den Entwurf eines Gesamtverkehrskonzept 2040 verabschiedet. Dieses soll im Rahmen der Ortsplanungs­revision in verschiedenen Phasen ebenfalls mit der Bevölkerung diskutiert und anschliessend finalisiert werden.

Ein wichtiger Meilenstein im Mitwirkungsprozess bildet die Erarbeitung des Masterplans bis zum Frühling 2023 (Phase drei des Mitwirkungsprozesses). Dieser wird im Sommer 2023 der Bevölkerung zur Zustimmung oder Ablehnung unterbreitet und soll über die grundlegenden Stossrichtungen in der Ortsplanung Auskunft geben – unter anderem auch über die Frage, ob die Stadt die weitere Zukunft mit oder ohne Stadt­tunnel inklusive flankierende Massnahmen planen soll. Das Ergebnis dieser Befragung wird für den Kanton massgebend sein, wenn es darum geht, den Stadttunnel in das Strassenbauprogramm 2024 bis 2028 aufzunehmen. Auf der Basis des Masterplans werden anschliessend Quartierkonzepte, Richt- und Nutzungsplanung sowie Baureglement und Zonenplan abgeleitet.

Flyer

 

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