Ombudsperson der Stadt Rapperswil-Jona
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In der Gemeindeordnung der Stadt Rapperswil-Jona ist der Einsatz einer Ombudsperson festgehalten. Roger Johner Weststrasse 116 8408 Winterthur Tel.: 055 225 71 99 E-Mail: ombudsperson-johner@rj.sg.ch
Zuständigkeit Die Ombudsperson prüft Beanstandungen Privater gegenüber städtischer Dienstleistungsstellen. Das bedeutet: - Sie kann die erforderlichen Abklärungen treffen
- den Beteiligten für ihr weiteres Verhalten Rat erteilen
- Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung erarbeiten
- nötigenfalls eine schriftliche Empfehlung zuhanden der zuständigen Behörde unterbreiten.
Die Beanstandungen müssen sich ausdrücklich auf städtische Dienststellen beziehen. Person Der Stadtrat hat als Ombudsperson auf Mandatsbasis Herr Roger Johner, Winterthur, gewählt. Kontakt Die Beratungen der Ombudsperson finden monatlich im Neuhof an der Neuhofstrasse 9 statt. In der ON-Rubrik wird jeweils rechtzeitig auf diese Sprechstunde hingewiesen. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Anliegen können direkt an Roger Johner, 055/225 71 99 oder ombudsperson-johner@rj.sg.ch eingereicht werden. Rechtsberatung Die Aufgaben der Ombudsperson sind nicht mit jener der unentgeltlichen Rechtsberatung zu vergleichen, bei der es darum geht, Ratsuchenden die Möglichkeit zu geben, auf unkomplizierte Art einen Ratschlag einer Anwältin oder eines Anwalts unentgeltlich einzuholen. Termine für die unentgeltliche Rechtsberatung können unter der Telefonnummer 055 225 70 00 vereinbart werden.
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 Roger Johner |
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| Sprechstunde_Ombudsperson_2013.pdf (33.1 kB) |