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Stadtverwaltung Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 40
8645 Jona
055 225 70 00

stadt@rj.sg.ch


Dienstleistungen

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Hundekontrolle

Zuständiges Ressort: Präsidiales
Zuständiger Verwaltungsbereich: Einwohneramt

Für die Bewohner von Rapperswil-Jona richtet sich die Hundetaxe nach dem Art. 12 Abs. 1, d.h. der erste Hunde kostet Fr. 60.--, jeder weitere im gleichen Haushalt lebende Hunde kostet Fr. 100.--.

Die Hundetaxe ist für ein Kalenderjahr im voraus geschuldet. Entsteht oder entfällt die Taxpflicht im Verlauf des Jahres, so wird die Taxe für jene Vierteljahre geschuldet, in denen die Taxpflicht ganz oder teilweise bestanden hat. Forderungen verjähren nach fünf Jahren. (Art. 13 Hundegesetz)

Keine Taxe wird erhoben für (Art. 11 Hundegesetz):
  • Hunde, die weniger als fünf Monate alt sind,
  • Diensthunde der Armee sowie der Polizei- und Zollorganen, Invalidenführerhunde,
  • ausgebildete Hunde, die für öffentliche Aufgaben zur Verfügung stehen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht,
  • Hunde, für welche die Taxe des laufenden Jahres bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons bezahlt worden ist,
  • Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für eingegangene Hunde angeschafft werden.

Online-Dienste

Der Online-Schalter steht Ihnen an 365 Tagen pro Jahr und 24 Stunden täglich zur Verfügung.

Mit der Nutzung des Internetangebotes der Stadt Rapperswil-Jona anerkennen Sie die Nutzungsbedingungen.

Name
Hundetaxe


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