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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Betreibung

Gläubiger können durch das Betreibungsamt Geldforderungen eintreiben lassen. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz geregelt.

Die Hauptaufgaben des Betreibungsamtes sind:

  • Ausstellung von Zahlungsbefehlen (aufgrund des Betreibungsbegehrens des Gläubigers)
  • Erteilen von Betreibungsauskünften (über sich selbst oder über Drittpersonen)
  • Erlass von Pfändungsankündigungen (aufgrund des Fortsetzungsbegehrens des Gläubigers)
  • Vollzug von Pfändungen
  • Durchführung von Verwertungen der gepfändeten Gegenstände
  • Eintragung von Eigentumsvorbehalten


Die Formulare können nicht online eingereicht werden. Sie sind auszudrucken und unterzeichnet an das zuständige Amt (Wohnsitz bei Privatpersonen oder Hauptsitz der Verwaltung bei Gesellschaften) einzureichen.

Zahlungen an das Betreibungsamt Rapperswil-Jona richten Sie bitte an unsere IBAN CH44 0900 0000 9000 2927 7.

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