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Referendumsverfahren für Teilzonenplan Vinora Areal
Während der öffentlichen Auflage sind zwei Einsprachen eingegangen. Eine Einsprache wurde zurückgezogen, die zweite vom Stadtrat abgewiesen.
Nun erfolgt gestützt auf Art. 21 der Gemeindeordnung das Referendumsverfahren für den Teilzonenplan. Dieses dauert vom 29. Januar bis 9. März 2018, wobei das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens bei 500 gültigen Unterschriften liegt und ein allfälliges Referendumsbegehren vor Ablauf der Referendumsfrist der Stadtkanzlei Rapperswil-Jona einzureichen ist.
Die Unterlagen liegen im Vorraum des Bausekretariats im 2. Obergeschoss des Stadthauses auf.