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Diverse Teilstrassenpläne erlassen

25. November 2017
Der Verein St. Galler Wanderwege stellte fest, dass der Gemeindestrassenplan an verschiedenen Orten nicht mit dem kantonalen und regionalen Wanderwegnetz übereinstimmt. So sind Wanderwege aufgeführt, welche nicht mehr existieren oder an einem anderen Ort durchführen. Diese Wanderwege müssen teils aufgehoben oder verschoben werden. Der Stadtrat hat nun zehn Teilstrassenpläne genehmigt.
Für die zehn Wegabschnitte bzw. die zehn Teilstrassenpläne wird das Planverfahren gemäss Art. 39 ff. des Strassengesetz (sGS732.1; StrG) durchgeführt. Es handelt sich um folgende Wanderwege:

  • Grütstrasse – Tägernauweiher (Verlegung Wanderweg ohne Hartbelag)
  • Stampf; Strandbad Stampf (Verlegung Wanderweg ohne Hartbelag)
  • Rain (Neuhofstrasse) (Verlegung Wanderweg mit Hartbelag)
  • Seedamm (Verlegung Wanderweg mit Hartbelag)
  • Fischmarktplatz (Änderung Wanderweg)
  • Tägernauer Höchi (Löschung Wanderweg)
  • Aspwald (Löschung Wanderweg ohne Hartbelag)
  • Lenggis 1 (Lenggisrain) (Löschung Wanderweg mit und ohne Hartbelag)
  • Lenggis 2 (oberer Gubel /Höcklistein) (Umlegung Wanderweg Hartbelag)
  • Lenggis 3 (Hombrechtikerstrasse) (Anpassung Rad- und Wanderweg mit Hartbelag in Radweg)

Der Wanderweg, welcher bis anhin nach Pfäffikon über den Seedamm führte, wird neu über den Holzsteg geführt. Diese Verlegung ist mit dem Nachbarkanton Schwyz abgesprochen.

Die Teilstrassenpläne liegen nach Art. 41 StrG während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 28. November 2017 bis Mittwoch, 27. Dezember 2017 im Vorraum des Bausekretariats (2. Obergeschoss) im Stadthaus zur öffentlichen Einsicht auf.