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Inhalt

Stadtrat beantwortet die Petition "brings!"

18. Oktober 2017
Am 30. Mai 2017 wurde die Petition „brings!“ Abfallsammelstelle Rapperswil-Jona mit über 1‘300 Unterschriften eingereicht. An der Bürgerversammlung vom 8. Juni 2017 beauftragte die Bürgerversammlung den Stadtrat mit der Ausarbeitung eines Konzepts mit mindestens zwei Sammelstellen auf dem Stadtgebiet, wobei der Betrieb nicht durch die Stadt zu erfolgen habe. Der Stadtrat hat den Petitionären am 16. Oktober 2017 folgende Antwort auf die Petition zugestellt: Am 30. Mai 2017 haben Sie im Stadthaus die „Petition „brings!“ Abfallsammelstelle Rap-perswil-Jona“ eingereicht. Gefordert werden: - Der Erhalt der „brings!-Sammelstelle; - Gleiche Bedingungen für beide Recycling-Anbieter; - Aufrechterhaltung des sozialen Mehrwerts; - Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie - Behalten der Sammelstelle im nahen und gut erschlossenen Stadtgebiet. Der Stadtrat hat die Petition und deren Beantwortung an der Sitzung vom 2. Oktober 2017 beraten und beschlossen. Er stellt fest: a) Formelles: - Gemäss Artikel 34 Gemeindeordnung (SRRJ 111.001) hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner das Recht, bei jeder Behörde Wünsche, Anregungen und Beanstandungen als Petition schriftlich vorzubringen. Sachlich abgefasste Petitionen sind von der angerufenen Behörde in der Regel innerhalb von drei Monaten schriftlich zu beantworten. - Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Petition von über 1‘300 Personen unterzeichnet ist. Die Forderung entspricht somit einem weitverbreiteten Bedürfnis. - Im selben Zeitraum beauftragte die Bürgerversammlung vom 8. Juni 2017 den Stadtrat mit der Ausarbeitung eines Konzepts mit mindestens zwei Sammelstellen auf Stadtgebiet. Demgegenüber wurde von der gleichen Versammlung der Antrag auf Beitragsleistung von Fr. 150‘000.— pro Jahr an „brings!“ mit grossem Mehr abgelehnt. - Die Petition und der Beschluss der Bürgerversammlung vom 8. Juni 2017 stehen in engem Zusammenhang zueinander. Deren Bearbeitung bzw. Beantwortung hat deshalb koordiniert zu erfolgen. Die hierzu notwendigen Abklärungen nehmen viel Zeit in Anspruch, weshalb mit der Beantwortung der Petition zugewartet wurde. b) Materielles: - Vorab stellt der Stadtrat fest, dass das Abfallwesen in Rapperswil-Jona sehr gut organisiert ist und sich bewährt. Für die Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen steht den Einwohnerinnen und Einwohnern eine ganze Palette von Entsorgungswegen zur Verfügung: - Holen: Flächendeckende Sammeltouren für Hauskehricht/Sperrgut, Papier, Karton, Grüngut, Metall, Textilien; zunehmend ergänzt durch täglich zugängliche Unterflurcontainer.
  • Holen: Die Betreiber der Entsorgungsstellen holen Abfall und Wertstoffe auf Bestellung hin auch individuell ab. - Bringen: Zehn dezentrale Quartiersammelstellen, namentlich für Glas, Alu, Weissblech, Altkleider und Schuhe. - Bringen: Zentraler Entsorgungspark Engelhölzli für praktisch alle Abfälle und Wertstoffe. - Bringen: Spezielle Entsorgungsstellen wie Kehrichtverbrennungsanlage für brennbare Abfälle, Kompogas AG für Grünabfälle, ARA für Farben, Chemikalien, Medikamente, Öl, Tierkadaver, private Geschäfte für PET, Kunststoff, Batterien, elektrische und elektronische Geräte, WTL für Velos usw.
  • Nachdem „brings!“ von deren Betreiberin auf Mitte Juli 2017 geschlossen wurde, ist die Hauptforderung des Postulats – der Erhalt von „brings!“ – in dieser Form hinfällig.
  • Aus diesem Grund fokussiert sich der Stadtrat auf die Ermöglichung von zumindest einer zusätzlichen Sammelstelle im nahen, gut erschlossenen Stadt-gebiet mit gleichen Bedingungen für alle Recycling-Anbieter. Zu diesem Zweck hat sie einerseits die Bedürfnisse der Keller Recycling AG abgeholt und anderseits geeignete Grundstücke gesucht. Für die in Frage kommenden Grundstücke werden sich interessierte Betreiber zu gleichen Konditionen bewerben können.
  • Voraussetzung für die Umsetzung dieser Vorgehensweise ist letztlich, dass sich einerseits ein geeignetes Grundstück und anderseits ein Betreiber finden lässt, der in der Lage ist, einen solchen Betrieb eigenwirtschaftlich zu führen.
  • Die Suche nach geeigneten Grundstücken erweist sich als nicht einfach. Bis heute sind drei denkbare Grundstücke im Eigentum der Stadt identifiziert. Diese sind aber noch nicht frei oder auch von dritter Seite beansprucht. Die Suche wird deshalb nochmals vertieft und auch auf private Grundstücke ausgeweitet werden müssen. Der Prozess für eine definitive Lösungsfindung wird deshalb noch etwas dauern.
  • Die Nebenforderungen der Petition – sozialer Mehrwert und Arbeitsplätze für Menschen mit Beeinträchtigung – werden im Auge behalten und soweit möglich in den bevorstehenden Verhandlungen mit allfälligen Betreibern eingebracht.
Zusammenfassend hält der Stadtrat fest, dass die ersten Schritte in die Wege geleitet sind, um die Petition im Sinne der Unterzeichner umzusetzen. An der Bürgerversammlung vom 7. Dezember 2017 wird über die weiteren Schritte und erste Ergebnisse orientiert sowie an einer späteren Bürgerversammlung Bericht und Antrag unterbreitet. Mit Verweis auf die laufenden Anstrengungen zur Umsetzung sowie auf die künftige Information an der Bürgerversammlung ist die Hauptstossrichtung der Petition damit vorerst auf gutem Weg und die Petition beantwortet.