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Neues Polizeireglement: Auflage fakultatives Referendum
Für die Nutzung des öffentlichen Grundes für kommerzielle und private Zwecke besteht eine interne Dienstanweisung. Rapperswil-Jona versteht sich als hervorragender Wohnort, attraktiver Wirtschaftsstandort und wichtiger Tourismusort. Die Nutzung der öffentlichen Anlagen und Einrichtungen der Strassen und Plätze soll diesen Zielsetzungen dienen und die Bewilligungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse und Interessen erteilt werden. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat eine interne Dienstanweisung erlassen, die sich in den letzten Jahren grundsätzlich bewährt hat. Die Nutzung des öffentlichen Grundes über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Bewilligung. Bei der Bewilligung neuer Anlässe wird jeweils eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen. Die Bestimmungen der bestehenden Dienstanweisung werden sinngemäss in das neue Polizeireglement übernommen und präzisiert.
Der Rechtsdienst des kantonalen Sicherheits- und Justizdepartements hat darüber hinaus bestätigt, dass die Bestimmungen mit dem übergeordneten Recht übereinstimmen.
Mit der Zusammenführung des bestehenden Polizeireglements und der internen Dienstanweisung besteht inskünftig eine klare gesetzliche Grundlage. Das Polizeireglement untersteht dem fakultativen Referendum. Die Auflage findet vom 13. September bis 23. Oktober 2017 statt. Der Stadtrat bestimmt das Inkrafttreten.