Kopfzeile

Kontakt

Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Neues Polizeireglement: Auflage fakultatives Referendum

11. September 2017
Der Stadtrat hat das Polizeireglement der Stadt Rapperswil-Jona einer Totalrevision unterzogen. Das aktuelle Reglement enthält einerseits Bezeichnungen und Verweise auf andere Erlasse, die nicht mehr in Kraft sind. Andererseits wurde im Zuge der Überarbeitung auch die interne Dienstanweisung betreffend die vorübergehende Nutzung öffentlichen Grundes in das Reglement integriert. Damit besteht inskünftig eine klare gesetzliche Grundlage.
Das heute gültige Polizeireglement der Stadt ist seit 1. Juli 2009 in Kraft. Einerseits sind im Reglement erwähnte Bezeichnungen nicht mehr aktuell und anderseits enthält es Verweise auf nicht mehr bestehendes formelles Recht.
Für die Nutzung des öffentlichen Grundes für kommerzielle und private Zwecke besteht eine interne Dienstanweisung. Rapperswil-Jona versteht sich als hervorragender Wohnort, attraktiver Wirtschaftsstandort und wichtiger Tourismusort. Die Nutzung der öffentlichen Anlagen und Einrichtungen der Strassen und Plätze soll diesen Zielsetzungen dienen und die Bewilligungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse und Interessen erteilt werden. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat eine interne Dienstanweisung erlassen, die sich in den letzten Jahren grundsätzlich bewährt hat. Die Nutzung des öffentlichen Grundes über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Bewilligung. Bei der Bewilligung neuer Anlässe wird jeweils eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen. Die Bestimmungen der bestehenden Dienstanweisung werden sinngemäss in das neue Polizeireglement übernommen und präzisiert.

Der Rechtsdienst des kantonalen Sicherheits- und Justizdepartements hat darüber hinaus bestätigt, dass die Bestimmungen mit dem übergeordneten Recht übereinstimmen.

Mit der Zusammenführung des bestehenden Polizeireglements und der internen Dienstanweisung besteht inskünftig eine klare gesetzliche Grundlage. Das Polizeireglement untersteht dem fakultativen Referendum. Die Auflage findet vom 13. September bis 23. Oktober 2017 statt. Der Stadtrat bestimmt das Inkrafttreten.