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Stadtverwaltung Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
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Diverse Planverfahren

25. August 2017
Der Stadtrat hat am 15. August 2017 über die bis Ende August anstehenden Teilzonenplanrevisionen orientiert. Die Auflage für die Teilzonenpläne „Dornacher“, „Lattenhof“ und „Fischenriet“ läuft vom 28. August 2017 bis 26. September 2017. Ebenfalls in diesem Zeitraum liegt der Überbauungsplan „City Center“ auf.
Teilzonenplan „Dornacher“
Im Gebiet Dornacher soll das Grundstück Nr. 651J im Eigentum der Ortsgemeinde von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen der Wohnzone 2 Geschosse (W2c) zugewiesen werden. Das Grundstück wurde 1997 von der Wohnzone (W3) in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) umgezont, dies im Zusammenhang mit einem möglichen Schulhausneubau der Gemeinde Jona. Nach dem Standortentscheid für das neue Pflegezentrum im Schachen möchte die Ortsgemeinde das Grundstück Nr.651J wieder ihrer ursprünglichen Wohnnutzung zuführen. Mit der Teilzonenplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Wohnüberbauung geschaffen, welche sich orts- und landschaftsverträglich in das Bildauquartier und die Landschaft am Fusse des Meienberges einfügen muss. Mit dem Erlass des Teilzonenplanes verpflichtet der Stadtrat die Ortsgemeinde mittels qualitätssichernden und erschliessungsmässigen Auflagen unter anderem zur Durchführung eines qualitativen Verfahrens (Studienauftrag, Projektwettbewerb) vorgängig dem Erlass eines Sondernutzungsplanes und der Auflage, die zukünftige Erschliessung des Areals von Westen über die Bildaustrasse-Hanfländerstrasse und über die Bildaustrasse-Meienhaldenstrasse vorzusehen.

Teilzonenplan „Lattenhof“
Das Grundstück Nr. 537J an der Holzwiesstrasse liegt in der Gewerbe-Industriezone
(GI B) und soll in die Wohn-Gewerbezone 4 Geschosse (WG 4) umgezont werden. Die Zonenänderung schliesst an das erst kürzlich umgezonte VINORA-Areal an und ermöglicht zukünftig eine gemischte Wohn-und Gewerbenutzung. Die Planungsmassnahme ist verknüpft mit der Pflicht, vor einem allfälligen Bauvorhaben einen Sondernutzungsplan zu erlassen. In diesem werden unter anderem der erforderliche Gewässerabstand und Gewässerraum des Lattenbachs geregelt.

Teilzonenplan „Fischenriet“
Im Gebiet Fischenriet soll zur Weiterentwicklung eines bestehenden Gewerbebetriebes ein flächengleicher Zonenabtausch ermöglicht werden. Der Abtausch betrifft die Grundstücke Nr. 587J (Gewerbe- Industriezone A & B) und 3832J (Landwirtschaftszone L). Das Grundstück Nr. 587J wird neu der Landwirtschaftszone L zugewiesen und das Grundstück Nr. 3832J in die Gewerbe-Industriezone A & B eingezont. Mit der Planungsmassnahme kommt die zukünftige Gewerbe- und Industriezone entlang der Fischenrietstrasse zu liegen und kann ab dieser erschlossen werden.

Überbauungsplan „City Center“ mit Besonderen Vorschriften / Überbauungsplan „Tiefen-auareal“ Aufhebung Teilbereiche A & B
Im Zentrumsbereich Rapperswil, südlich der Neuen Jonastrasse und östlich der Tiefenaustrasse (Einkaufshaus Manor), ist eine neue Wohn- und Geschäftsüberbauung geplant. Das Planungsgebiet ist der K5a-Zone zugeschieden und umfasst eine Fläche von rund 8‘500 m2. Der Überbauungsplanperimeter umfasst die Grundstücke-Nrn. 298R, 731R, 765R, 768R, 885R, 886R und 1498R. Das Richtprojekt basiert auf dem Ergebnis eines Projektwettbewerbes und sieht die Erstellung von drei Gebäudezeilen mit Gewerbe- und Verkaufsflächen sowie einer gemeinsamen Tiefgarage, als Erweiterung der bestehenden Parkierungsanlage, vor. Die Zu- und Wegfahrt für den motorisierten Verkehr erfolgt südlich über die Güterstrasse/Tiefenaustrasse.

In diesem Zusammenhang muss der bestehende Überbauungsplan „Tiefenauareal“ vom 28. Januar 1988, welcher in vier Baubereiche A bis D eingeteilt ist, teilweise angepasst werden. Die Teilgebiete A und B werden aufgehoben, die Teilbereiche C und D haben weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Teilzonenpläne und die beiden Überbauungspläne liegen während 30 Tagen vom 28. August bis 26. September 2017 im Vorraum des Bausekretariats im 2. Obergeschoss des Stadthauses zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Planungsauflagen sind einsehbar auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona (http://www.rapperswil-jona.ch/de/verwaltung/auflagereferendumsverfahren)