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Auflageverfahren für Teilzonenplan „Vinora-Areal“
Nach der Stilllegung der Produktion der PetroplastVinora AG im Frühjahr 2017 eröffnet sich nun die Gelegenheit, dieses Industriegebiet umzuzonen. Dem Stadtrat ist es ein grosses Anliegen, das Areal einer bedürfnis- und nachbargerechteren Nutzung zuzuführen, und damit auch sicherzustellen, dass das Gelände nicht zur Industriebranche verkommt. Eine weitere industrielle Nutzung an diesem Ort hält er mit Rücksicht auf die umliegenden Wohnsiedlungen nicht für sinnvoll. Der östliche Teil des Areals wird deshalb einer viergeschossigen Wohnzone (W4) (15‘616 m2), der westliche Teil des Grundstücks entlang der Holzwiesstrasse der gemischten Wohn- und Gewerbezone 4 zugewiesen. Damit wird der Grundstein gelegt für eine attraktive Überbauung in der Nähe von Zentrum und Naherholungsgebiet. Die Verkehrserschliessung ist gut und es werden keine Wohnquartiere tangiert. Gleichzeitig entlastet die Umzonung die Nachbarschaft von Emissionen und von Schwerverkehr.
Die Stadt und die Grundeigentümerin haben im Sinne der ortsplanerischen und städtebaulichen Entwicklung zudem Folgendes vereinbart:
- Die PetroplastVinora AG erarbeitet auf der Basis der rechtskräftigen Teilzonenplanänderung einen Sondernutzungsplan und führt zu diesem Zweck einen Projektstudienwettbewerb durch. Der Sondernutzungsplan stellt eine qualitativ hochstehende Überbauung sicher.
- 10 % des Mehrwerts, welcher durch die Umzonung entsteht, wird von der PetroplastVinora AG an die Stadt abgegolten. Die Mehrwertabgeltung erfolgt durch ein Kaufrecht der Stadt auf einer Teilfläche von 2100 m2 zu einem um den entsprechenden Betrag vergünstigten Kaufpreis. Die Stadt wird diese Teilfläche voraussichtlich dem preisgünstigen Wohnraum zuführen.
Der Stadtrat ist überzeugt, mit der Umzonung einen wichtigen Beitrag zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort Rapperswil-Jona zu leisten.
Die Teilzonenplanänderung ist erforderlich, damit das heute der Industriezone zugeteilte Areal umgenutzt werden kann. Der Teilzonenplan liegt während 30 Tagen vom 19. Juni bis 18. Juli 2017 im Vorraum des Bausekretariats im 2. OG des Stadthauses zur öffentlichen Einsicht auf. Grundeigentümer angrenzend an das Teilzonenplangebiet erhalten eine persönliche Anzeige.